Krankentagegeldrechner: Ihre Einkommenslücke bei längerer Krankheit
Wird man längere Zeit krank, endet die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers in der Regel nach sechs Wochen – danach entsteht eine Einkommenslücke. Gesetzlich Versicherte erhalten dann Krankengeld, das aber deutlich unter dem gewohnten Nettoeinkommen liegt; privat Vollversicherte erhalten gar keine gesetzliche Leistung. Ein Krankentagegeld schließt diese Lücke.
Sie sind über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert oder aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche gewechselt? Dann gelten beim Krankengeld einige Besonderheiten, und ein mitgeführtes Krankentagegeld sollte überprüft werden. Was die KSK leistet, ab wann Krankengeld fließt und wo eine Lücke bleibt, erfahren Sie in unserem Wissensbeitrag: Krankentagegeld und die Künstlersozialkasse.
Mit dem folgenden Rechner ermitteln Sie Ihren persönlichen Bedarf – unter Berücksichtigung von Einmalzahlungen, geldwerten Vorteilen, der Dauer Ihrer Lohnfortzahlung und bereits bestehender Absicherung. Maßgeblich ist dabei Ihr Nettoeinkommen aus beruflicher Tätigkeit: Miet-, Kapital- und Renteneinkünfte erhöhen den absicherbaren Tagessatz nicht, weil ein Krankentagegeld nur den Verdienstausfall ersetzen darf. Das Ergebnis dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung, da die Versicherer die anerkannte Höhe des Krankentagegelds unterschiedlich handhaben. Für die konkrete Tarifwahl und die passende Karenzzeit nehmen Sie gerne Kontakt auf.
Wenn die Beschäftigung während der Krankheit endet
Für diesen Fall enthält der Rechner eine eigene Option. Setzen Sie das Häkchen bei „Das Beschäftigungsverhältnis endet während der Arbeitsunfähigkeit“, dann weist das Ergebnis zwei Phasen aus: den Bedarf, solange die Beschäftigung besteht, und den höheren Bedarf danach.
Der Hintergrund: Ab 2027 beträgt das gesetzliche Krankengeld ab dem Tag nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses 60 Prozent des Nettoarbeitsentgelts, mit mindestens einem berücksichtigungsfähigen Kind 67 Prozent. Der Anspruch selbst bleibt bestehen, seine Höhe fällt jedoch geringer aus. Maßgeblich ist der Tag, an dem das Arbeitsverhältnis rechtlich endet – nicht der Zugang der Kündigung.
Betroffen sind Konstellationen, die im Verlauf einer langen Erkrankung durchaus vorkommen: ein befristeter Vertrag, der ausläuft, eine wirksam werdende Kündigung, ein Aufhebungsvertrag. Die Lücke wächst in dieser Lage, weil ein vereinbartes Krankentagegeld ein fester Tagesbetrag ist und nicht mitwächst.
Für privat abgesicherte Personen kommt eine zweite Frage hinzu: Eine Krankentagegeldversicherung setzt eine berufliche Tätigkeit voraus. Fällt diese während eines laufenden Leistungsfalls weg, läuft die Leistung nur noch befristet weiter. Wie lange, steht im jeweiligen Bedingungswerk und fällt von Anbieter zu Anbieter verschieden aus – diese Frist gehört vor dem Abschluss geklärt, nicht im Leistungsfall. Genau darin liegt die Härte dieser Konstellation: In dem Moment, in dem das gesetzliche Krankengeld sinkt, endet bei vielen privaten Tarifen auch die Leistungspflicht.
Weil die Regelung erst zum 1. Januar 2027 gilt, ist die Option im Rechner nicht voreingestellt.
Hinweis: Der Rechner liefert eine Orientierung auf Basis Ihrer Eingaben und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Tarifs und die Annahmepraxis des Versicherers. Die Angaben zur Höhe des Krankengeldes ab 2027 bei Ende der Beschäftigung während der Arbeitsunfähigkeit beruhen auf dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026, verkündet im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 228; sie können sich durch weitere Gesetzgebung ändern. Der erhöhte Satz von 67 Prozent setzt mindestens ein nach § 32 Einkommensteuergesetz berücksichtigungsfähiges Kind voraus; bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern kommt hinzu, dass beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben. Die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung tragen in diesen Fällen die Leistungsträger allein (§ 170 SGB VI, § 347 SGB III, § 59 SGB XI in der Fassung des genannten Gesetzes); der Rechner nimmt deshalb keinen Abzug von Arbeitnehmeranteilen vor. Ob der kalendertägliche Höchstbetrag des Krankengeldes auch auf die aus dem Nettoarbeitsentgelt berechnete Leistung durchschlägt, ist nicht abschließend geklärt; der Rechner setzt ihn vorsorglich an. Eine Übergangsregelung enthält das Gesetz für diese Vorschrift nicht, sodass auch Fälle erfasst sein können, in denen die Beschäftigung bereits vor dem 1. Januar 2027 geendet hat und der Krankengeldbezug über den Jahreswechsel hinausläuft; wie die Krankenkassen damit umgehen, ist offen. Der Abzug der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung vom laufenden Krankengeld bemisst sich nach 80 Prozent des Regelentgelts (§ 166 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI); ob die Krankenkassen auch dann am Regelentgelt bemessen, wenn das Krankengeld durch die Grenze von 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts gekürzt ist, ist nicht abschließend geklärt. Beitragspflichtige Einmalzahlungen erhöhen über einen Hinzurechnungsbetrag Regelentgelt und Netto-Vergleichsgröße (§ 47 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 6 SGB V). Die Höhe eines privaten Krankentagegelds ist durch das aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen begrenzt (§ 4 Abs. 2 MB/KT). Maßgeblich ist stets der Bescheid der Krankenkasse. Aussagen zur Leistungsdauer privater Krankentagegeldversicherungen nach Wegfall der beruflichen Tätigkeit beschreiben allgemeine Zusammenhänge und treffen keine Aussage über einen bestimmten Tarif. Stand: 18. August 2026.

