Wohngebäudeversicherung

Warum diese Absicherung oft unterschätzt wird

Wer eine Immobilie kauft und eine bestehende Wohngebäudeversicherung übernimmt, geht häufig davon aus, dass damit automatisch ein passender Versicherungsschutz besteht. In der Praxis zeigt sich regelmäßig: Bei der Überprüfung von Bestandsverträgen sind bis zu zwei Drittel fehlerhaft oder unvollständig – mit teils erheblichen Folgen im Schadenfall.

Warum Tarife sich stärker unterscheiden, als es scheint

Eine Wohngebäudeversicherung wirkt auf den ersten Blick wie ein einmal abgeschlossener, dauerhaft passender Vertrag. Tatsächlich verändert sich die Immobilie über die Jahre – durch Umbauten, Sanierungen, neue Anlagen – während der Vertrag oft unverändert bleibt.

Worauf es in der Praxis ankommt

  • Falsche oder veraltete Wohnflächenangaben: Eine fehlerhafte Quadratmeterangabe wirkt sich unmittelbar auf die Versicherungssumme und damit auf die Leistung im Schadenfall aus.
  • Nicht gemeldete Umbauten: Ein nachträglich angebauter Wintergarten oder andere bauliche Veränderungen müssen dem Versicherer gemeldet werden – andernfalls besteht hierfür unter Umständen kein vollständiger Versicherungsschutz.
  • Veraltete Berechnungsart (Wert 1914): Ältere Tarife arbeiten teils mit einer veralteten Wertberechnung, bei der Wertzuwachs und Inflation nicht automatisch mitwachsen. Solche Tarife wirken günstig, leisten im Schadenfall jedoch oft nur einen Bruchteil des tatsächlichen Wiederaufbauwerts.
  • Leitungswasser nicht eingeschlossen: Bei einzelnen älteren Verträgen ist der Leitungswasserschutz historisch bedingt nicht oder nur separat eingeschlossen – häufig ohne dass dies dem Eigentümer bewusst ist.
  • Photovoltaikanlagen: Eine neu installierte PV-Anlage muss dem Versicherer gemeldet werden. Der über die Wohngebäudeversicherung mitversicherte Schutz entspricht in der Regel nicht dem Umfang einer eigenständigen Photovoltaikversicherung – diese empfiehlt sich insbesondere in den ersten fünf bis zehn Jahren nach Inbetriebnahme.
  • Sanierungen: Durchgeführte Sanierungen werden dem Versicherer häufig nicht gemeldet – dabei honorieren manche Versicherer vollständige oder teilweise Sanierungen sogar mit einem günstigeren Beitrag.
  • Rückstauklappe: Für bestimmte Leistungsbereiche setzen Versicherer eine funktionierende Rückstauklappe zwingend voraus. Vielen Eigentümern ist nicht bekannt, ob eine solche überhaupt vorhanden ist.
  • Dichtigkeitsprüfung der Rohre: Eine seit langer Zeit nicht durchgeführte Prüfung kann im Schadenfall relevant werden.
  • Elementarschutz: Der Einschluss von Elementarschäden – etwa durch Starkregen, Überschwemmung oder Erdrutsch – gilt angesichts zunehmender Wetterextreme nahezu als Pflichtbaustein. Wichtig zu wissen: Der Elementarschutz in der Hausratversicherung ersetzt nicht den Elementarschutz in der Wohngebäudeversicherung – beide sind unabhängig voneinander zu betrachten.

Typische Lücken und Missverständnisse

  • Die Übernahme eines bestehenden Vertrags bei Immobilienkauf wird fälschlich als ausreichende Prüfung verstanden
  • Starkregenschäden werden vorschnell mit Überschwemmungsschäden gleichgesetzt – tariflich und definitorisch sind dies unterschiedliche Sachverhalte
  • Eine PV-Anlage wird als „automatisch mitversichert“ angenommen
  • Der Beitrag wird häufig als „zu hoch“ empfunden – tatsächlich erwirtschaften viele Wohngebäudeversicherer mit dieser Sparte in den letzten Jahren kaum oder keinen Gewinn

Was eine fundierte Beratung leistet

Im Rahmen der Beratung klären wir unter anderem:

  • ob die im Vertrag angegebene Wohnfläche korrekt ist
  • ob alle baulichen Veränderungen und Sanierungen dem Versicherer gemeldet wurden
  • ob die Berechnungsart des Vertrags noch zeitgemäß ist
  • ob eine vorhandene oder geplante Photovoltaikanlage ausreichend abgesichert ist
  • ob Elementarschutz, Leitungswasser und Rückstauklappe den Anforderungen entsprechen

Für wen eine Überprüfung besonders sinnvoll ist

  • Käufer von Bestandsimmobilien mit übernommenem Versicherungsvertrag
  • Eigentümer, die in den letzten Jahren saniert, umgebaut oder eine PV-Anlage installiert haben
  • Eigentümer mit älteren Versicherungsverträgen ohne aktuelle Überprüfung
  • Eigentümer in Regionen mit erhöhtem Starkregen- oder Überschwemmungsrisiko

Sicherheit durch Klarheit

Eine gute Wohngebäudeversicherung zeigt sich nicht im Beitrag, sondern in der korrekten und aktuellen Erfassung der tatsächlichen Immobiliensituation. Ziel ist ein Versicherungsschutz, der im Ernstfall tatsächlich trägt – nachvollziehbar, belastbar und auf Ihre Immobilie individuell abgestimmt.

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