Die Frage nach der eigenen Pflege wird in Beratungsgesprächen häufig zurückgestellt, oft mit dem Gedanken, es sei noch zu früh, sich darum zu kümmern, oder die Familie werde sich schon irgendwie kümmern. Beides unterschätzt in der Praxis regelmäßig, wie schnell aus einer abstrakten Möglichkeit eine konkrete finanzielle Belastung werden kann, sei es durch das Alter, durch eine Erkrankung oder durch einen Unfall. Als Ihr Ansprechpartner für Personenversicherungen begleite ich genau diese Fragen: Wo liegt Ihre persönliche Versorgungslücke, welches Produkt passt zu Ihrer Lebenssituation, und worauf sollten Sie bei der Auswahl tatsächlich achten? Die folgenden Abschnitte geben Ihnen dafür eine fundierte Grundlage.

Private Pflegezusatzversicherung: Wo die gesetzliche Absicherung endet

Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde von Anfang an als Teilleistungssystem konzipiert. Sie übernimmt einen wichtigen Grundbetrag im Pflegefall, deckt die tatsächlichen Kosten jedoch in den meisten Fällen nicht vollständig ab. Diese Lücke wird besonders bei stationärer Pflege deutlich: Während die Pflegekasse einen nach Pflegegrad gestaffelten Zuschuss zahlt, liegt der bundesweite durchschnittliche Eigenanteil im ersten Heimjahr bei rund 3.100 Euro monatlich, mit teils erheblichen regionalen Unterschieden.

Wer zu Hause gepflegt wird, erhält je nach Pflegegrad ein Pflegegeld zwischen 347 Euro (Pflegegrad 2) und 990 Euro (Pflegegrad 5) im Monat, alternativ Pflegesachleistungen bis zu 2.299 Euro für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld, hier greift lediglich der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich.

Pflegegrad Pflegegeld / Monat Pflegesachleistung / Monat
Pflegegrad 1 kein Anspruch kein Anspruch
Pflegegrad 2 347 € 796 €
Pflegegrad 3 599 € 1.497 €
Pflegegrad 4 800 € 1.859 €
Pflegegrad 5 990 € 2.299 €

Diese Beträge wurden zuletzt 2025 angepasst und gelten 2026 unverändert, die nächste gesetzlich vorgesehene Anpassung ist erst für 2028 geplant. Eine private Pflegezusatzversicherung schließt genau diese Lücke. Sie unterscheidet sich dabei deutlich von dem, was viele Menschen unter „Pflegeversicherung“ verstehen, denn es handelt sich um eine freiwillige, individuell wählbare Ergänzung, keine zusätzliche Pflichtversicherung.

Drei Wege, die Lücke zu schließen

In der Beratungspraxis begegnen mir vor allem drei Produktarten, die jeweils unterschiedliche Schwerpunkte setzen:

Pflegetagegeld

Zahlt im Pflegefall einen vorher vereinbarten, festen Betrag pro Tag, unabhängig von tatsächlichen Kosten. Es ist die am häufigsten gewählte Variante, weil die Leistung frei verfügbar ist und sich flexibel einsetzen lässt, sei es für ambulante Unterstützung, einen Umbau oder die Entlastung pflegender Angehöriger.

Pflegerente

Zahlt eine vereinbarte monatliche Rente, ebenfalls gestaffelt nach Pflegegrad. Sie ist in der Regel deutlich teurer als das Pflegetagegeld, da sie nach dem Kapitaldeckungsverfahren kalkuliert wird und im Gegensatz zum Pflegetagegeld bei einer Kündigung einen Rückkaufswert bietet.

Pflegekostenversicherung

Erstattet einen Prozentsatz der nachgewiesenen, tatsächlich entstandenen Pflegekosten. Sie wird heute nur noch selten angeboten und eignet sich vor allem dort, wo Kosten ohnehin über Rechnungen belegt werden, etwa bei professioneller ambulanter oder stationärer Pflege.

Vergleich private Pflegezusatzversicherungen

Überblick der vier Produktarten im Bereich der privaten Pflegezusatzversicherung. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Stand: Juni 2026.
Kriterium Pflegerente Pflegetagegeld Pflegekosten Pflege Bahr
Versicherungsleistung Vereinbarung einer monatlichen Rentenzahlung entsprechend festgestelltem Pflegegrad Vereinbarung eines Tagessatzes entsprechend festgestelltem Pflegegrad, Auszahlung monatlich Vereinbarung eines prozentualen Erstattungssatzes der tatsächlichen Pflegekosten Vereinbarung eines Tagessatzes entsprechend festgestelltem Pflegegrad, maximiert auf 600 € pro Monat im Pflegegrad 5, Auszahlung monatlich
Leistung frei verfügbar ja ja nein, Kostennachweis erforderlich ja
Leistung auch bei häuslicher Pflege ja ja ja, eingeschränkt – kritisch bei Pflege durch Laien (fehlender Kostennachweis) ja
Gesundheitsfragen ja ja ja nein
Wartezeit keine 0–3 Jahre 0–3 Jahre generell 5 Jahre
Absicherungshöhe wählbar ja ja ja nein
Rückwirkende Leistung 3 Jahre 12 Monate keine keine
Beitragsbefreiung im Pflegefall ja ja ja nein
Staatliche Förderung keine keine keine 5 € / Monat
Einmalbeiträge möglich ja nein nein nein
Dynamik möglich ja ja ja teilweise
Überschussverwendung Bonusrente Reduzierung von Beitragsanpassungen Reduzierung von Beitragsanpassungen Reduzierung von Beitragsanpassungen
Beitragsentwicklung während der Laufzeit Gleichbleibender Beitrag Beitragsanpassungen möglich Beitragsanpassungen möglich Beitragsanpassungen möglich
Art des Produktes Lebensversicherung Krankenversicherung Krankenversicherung Krankenversicherung
Besonderheiten Aktuell nur drei Anbieter, vergleichsweise teuer Kombination mit Pflege Bahr möglich Nur wenige Anbieter Minimaler Versicherungsschutz, hohe Schadenquote

Haftungsausschluss: Keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Die gemachten Angaben basieren auf den Aussagen der entsprechenden Gesellschaften und wurden mit größter Sorgfalt zusammengetragen. Es gelten ausschließlich die geschriebenen Versicherungsbedingungen, ggf. die besonderen Bedingungen und/oder Klauseln der jeweiligen Gesellschaften. Die Übersicht ersetzt keine persönliche Beratung.

Worauf es bei der Auswahl wirklich ankommt

Tarifvergleiche im Internet stellen meist den Beitrag in den Vordergrund. In der Beratungspraxis zeigt sich jedoch, dass der günstigste Tarif im Pflegefall oft der ist, der am wenigsten hilft. Aus meiner Sicht lohnt sich der Blick auf folgende Punkte, bevor der Beitrag überhaupt eine Rolle spielt:

  • Staffelung nach Pflegegrad. Manche Tarife zahlen bereits ab Pflegegrad 1 einen relevanten Anteil der vereinbarten Leistung, andere setzen erst ab Pflegegrad 3 oder 4 spürbar ein. Gerade in den frühen Pflegegraden, in denen oft schon erhebliche Kosten für ambulante Unterstützung entstehen, macht das einen großen Unterschied.
  • Dynamik. Eine vor zwanzig Jahren vereinbarte Leistung von 1.000 Euro monatlich deckt heute eine deutlich kleinere Lücke als zum Abschlusszeitpunkt. Tarife mit einer Dynamik, die auch ohne erneute Gesundheitsprüfung greift, gleichen diesen Effekt zumindest teilweise aus. Entscheidend ist dabei nicht nur, ob eine Dynamik vorhanden ist, sondern bis zu welchem Alter sie tatsächlich läuft. Manche Regelungen enden bereits ab einem bestimmten Alter, etwa um das 70. Lebensjahr. Ein Rechenbeispiel macht den Unterschied deutlich: Eine vereinbarte Leistung von 2.000 Euro monatlich, deren Dynamik mit 70 Jahren endet, behält in den folgenden zehn Jahren nominal ihren Wert, verliert aber durch die Inflation real spürbar an Kaufkraft, gerade in einer Lebensphase, in der die Wahrscheinlichkeit eines Pflegefalls deutlich ansteigt. Eine Dynamik, die bis ins hohe Alter oder sogar im laufenden Leistungsfall weiterläuft, ist daher für die tatsächliche Absicherung oft wichtiger als ein vermeintlich attraktiver Einstiegsbeitrag.
  • Wartezeit. Die meisten Anbieter verzichten bei Pflegetagegeld und Pflegerente auf eine Wartezeit. Eine Ausnahme bildet der staatlich geförderte Pflege-Bahr, bei dem grundsätzlich eine Wartezeit von fünf Jahren gilt.
  • Beitragsbefreiung im Leistungsfall. Wird im Pflegefall der Beitrag weiter fällig, oder entfällt er ab einem bestimmten Pflegegrad? Diese Regelung ist von Gesellschaft zu Gesellschaft sehr unterschiedlich ausgestaltet und sollte vor Abschluss konkret geprüft werden.
  • Leistung bei Laienpflege. Wird auch dann geleistet, wenn die Pflege durch Angehörige oder Freunde erfolgt, ohne dass ein professioneller Pflegedienst eingeschaltet wird? Bei der Pflegekostenversicherung ist das aufgrund der erforderlichen Kostennachweise häufig ein kritischer Punkt.

Eine pauschale Tarifempfehlung kann ich an dieser Stelle bewusst nicht aussprechen. Welche Kombination dieser Kriterien für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer familiären Situation, Ihrem Gesundheitszustand und Ihrer finanziellen Ausgangslage ab. Genau das kläre ich gerne mit Ihnen im persönlichen Gespräch.

Demenz: ein Sonderfall, der oft missverstanden wird

Demenzerkrankungen nehmen in der Beratung einen besonderen Platz ein, weil sie häufig anders verlaufen als rein körperliche Einschränkungen. Menschen mit beginnender Demenz sind oft noch lange körperlich mobil, können sich selbstständig bewegen und versorgen, sind aber zunehmend auf Betreuung und Orientierung angewiesen. Bis zur Pflegereform 2017 führte das häufig dazu, dass Betroffene durch das Raster der damaligen Pflegestufen fielen.

Seit Einführung der fünf Pflegegrade im Jahr 2017 hat sich das geändert: Kognitive und psychische Beeinträchtigungen fließen seitdem gleichrangig mit körperlichen Einschränkungen in die Begutachtung ein. Eine Demenzdiagnose führt deshalb nicht automatisch zu einem bestimmten Pflegegrad, maßgeblich ist immer das tatsächliche Ausmaß der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, wie es der Medizinische Dienst beziehungsweise Medicproof im Einzelfall feststellt.

Einzelne private Tarife gehen hier noch einen Schritt weiter. So sieht zum Beispiel ein Tarif der Halleschen eine alternative Pflegeeinstufung vor: Auf Antrag kann die Einstufung zusätzlich nach der sogenannten Reisberg-Skala erfolgen, einem Verfahren, das speziell auf den Verlauf demenzieller Erkrankungen abgestimmt ist. Maßgeblich ist dann die für die versicherte Person günstigere der beiden Einstufungen. Solche Regelungen sind nicht bei jedem Anbieter vorhanden und lohnen einen genauen Blick in die jeweiligen Bedingungen.

Steuerliche Einordnung

Allgemeine Information, keine Steuerberatung

Beiträge zu einer privaten Pflegezusatzversicherung gehören steuerlich zu den sogenannten sonstigen Vorsorgeaufwendungen und werden in der Einkommensteuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand angegeben. Für diese Kategorie gilt ein gemeinsamer Höchstbetrag, der bei Arbeitnehmern und Rentnern in der Regel niedriger liegt als bei Selbstständigen. In der Praxis ist dieser Höchstbetrag bei den meisten Steuerpflichtigen bereits durch die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Basis-Kranken- und Pflegepflichtversicherung ausgeschöpft, sodass sich zusätzliche Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung steuerlich häufig nicht mehr auswirken.

Diese Angaben sind eine allgemeine Einordnung und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Ob und in welchem Umfang sich Ihre persönlichen Beiträge auswirken, hängt von Ihrer gesamten steuerlichen Situation ab und sollte mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein besprochen werden.

Der richtige Zeitpunkt

Wie bei den meisten Personenversicherungen gilt auch hier: Je früher der Abschluss, desto günstiger in der Regel der Beitrag und desto unkomplizierter die Gesundheitsfragen. Wer wartet, bis ein konkreter Bedarf erkennbar wird, etwa weil in der Familie bereits ein Pflegefall aufgetreten ist, läuft Gefahr, gar keinen oder nur einen stark verteuerten Vertrag mit Risikozuschlag zu erhalten. Mehr dazu finden Sie auch auf der Seite
Versicherbarkeit und der richtige Zeitpunkt.

Die private Pflegezusatzversicherung gehört zu den Themen, bei denen sich eine pauschale Empfehlung von der Stange grundsätzlich verbietet. Welche Produktart zu Ihnen passt, welcher Tagessatz oder welche Rentenhöhe Ihre persönliche Lücke realistisch schließt und welche Zusatzregelungen für Ihre familiäre Situation relevant sind, lässt sich nur im direkten Gespräch klären, nicht über einen anonymen Online-Vergleich. Gerne nehme ich mir die Zeit, Ihre individuelle Situation mit Ihnen durchzugehen und Ihnen eine Einschätzung zu geben, die zu Ihrem Leben passt und nicht nur zu einer Tabelle.

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