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Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung mit Pflegetagegeld klingt zunächst nach sinnvoller Vorsorge – gerade im höheren Lebensalter. Tatsächlich verbergen sich in solchen Verträgen häufig Klauseln, die genau dann nicht mehr greifen, wenn der Bedarf am wahrscheinlichsten eintritt. Der folgende Fall zeigt, wie eine reine Vertragsprüfung – ohne dass überhaupt ein Schaden eingetreten wäre – einen jahrelang unbemerkten Leistungsausschluss aufdeckt.
Echter Praxisfall

Unfallbedingtes Pflegetagegeld – wenn der Vertrag genau dann erlischt, wenn er gebraucht würde

Ausgangslage

Angehörige einer betagten, pflegebedürftigen Person beauftragen eine Überprüfung eines bestehenden Versicherungsvertrags, für den monatlich rund 50 EUR gezahlt werden. Auf den ersten Blick wirkt es wie eine klassische Unfallversicherung. Bei genauerer Prüfung stellt sich heraus, dass es sich tatsächlich um ein unfallbedingtes Pflegetagegeld handelt – eine Leistung, die ausschließlich dann fällig wird, wenn die Pflegebedürftigkeit Folge eines Unfalls ist.

Befund

Die versicherte Person, deutlich jenseits der 75 Jahre, befindet sich zum Zeitpunkt der Prüfung bereits in Pflegegrad 2. Dieser Pflegegrad ist jedoch nicht unfallbedingt entstanden, sondern altersbedingt – wie es bei Menschen in diesem Alter weitaus häufiger der Fall ist als ein unfallbedingter Pflegebedarf. Nach den Versicherungsbedingungen erlischt der Vertrag damit faktisch in seiner Leistungsfunktion, ohne dass dies irgendjemandem aufgefallen wäre. Weder der versicherten Person noch den Angehörigen war diese Klausel bekannt, und auch der Versicherer hatte keinen Anlass, sich zu melden – ihm lag der Pflegegrad schlicht nicht vor.

Lösung

Die Empfehlung lautet, den bestehenden Pflegegrad mit entsprechendem Nachweis aktiv an den Versicherer zu melden, auch wenn der Vertrag damit endgültig keine Zukunftsleistung mehr erbringen kann. Der Versicherer erstattet daraufhin rückwirkend sämtliche Beiträge, die seit Eintritt des Pflegegrads eingezogen wurden. Im nächsten Schritt wird eine andere, zum Alter und Bedarf passende Absicherung geprüft, die unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit leistet – eine solche Lösung ist auch in diesem Alter noch möglich.

Ohne diese Prüfung wäre der Vertrag vermutlich bis zum Tod der versicherten Person fortgeführt worden. Angehörige hätten nach dem Tod allenfalls mit einer Vertragsauflösung und einer anteiligen Rückerstattung der zuletzt gezahlten Beiträge gerechnet – nicht aber mit der Erkenntnis, dass der Vertrag bereits Jahre zuvor leistungsfrei geworden war. Bei angenommenen zehn weiteren Vertragsjahren wären auf diesem Weg mehrere tausend Euro an Beiträgen gezahlt worden, ohne dass je eine Leistung möglich gewesen wäre – und ohne dass dieser Umstand je aufgefallen wäre, weder beim Versicherer noch in der Familie. Diese Art von Klausel lässt sich nicht durch Zufall entdecken, sondern nur durch eine gezielte Prüfung der Versicherungsbedingungen.

Der Praxisfall ist anonymisiert dargestellt, Altersangaben und Beiträge sind gerundet, um Rückschlüsse auf die betroffene Person auszuschließen. Versicherernamen werden bewusst nicht genannt.

Leistet Ihre Unfall- oder Pflegeabsicherung wirklich das, was Sie erwarten?

Gerade ältere Verträge enthalten Klauseln, die im entscheidenden Moment nicht mehr greifen. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob Ihr Vertrag oder der eines Angehörigen noch zur aktuellen Lebenssituation passt.

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