BU-Netto-Rechner

BU-Netto-Rechner

Eine Berufsunfähigkeitsrente von 1.500 Euro klingt eindeutig – bis die erste Zahlung kommt. Was tatsächlich ankommt, hängt davon ab, über welchen Weg die Rente abgesichert ist: privat, über die betriebliche Altersversorgung oder über eine Basisrente. Die Unterschiede sind erheblich und werden bei der Vertragsgestaltung häufig übersehen.


Warum der Durchführungsweg über die Höhe entscheidet

Alle drei Wege sichern dasselbe Risiko ab, werden steuerlich und sozialversicherungsrechtlich aber völlig verschieden behandelt.

Bei der privaten Berufsunfähigkeitsrente wird nur der sogenannte Ertragsanteil besteuert; dessen Höhe richtet sich nach der Restlaufzeit bis zum vereinbarten Endalter. Sozialabgaben fallen nicht an.

Die Berufsunfähigkeitsrente aus einer betrieblichen Altersversorgung unterliegt dagegen der vollen nachgelagerten Besteuerung – und zusätzlich Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, die Sie allein tragen. Ob und in welcher Höhe, hängt vom Versichertenstatus ab: Wer in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert ist, profitiert von einem Freibetrag. Freiwillig Versicherte haben darauf keinen Anspruch; das Bundessozialgericht hat dies mit Urteil vom 5. November 2024 bestätigt.

Bei der Basisrente wird die Rente mit dem Besteuerungsanteil des Leistungsbeginnjahres angesetzt.

Praktische Folge: Zwei Verträge mit identischer vereinbarter Rente können nach Steuern und Sozialabgaben deutlich unterschiedlich viel auszahlen. Wer die Absicherung über den Arbeitgeber aufbaut, sollte diesen Effekt kennen, bevor die Höhe festgelegt wird.

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Was der Rechner nicht abbildet

Die Berechnung arbeitet bewusst mit Vereinfachungen: kein Solidaritätszuschlag, keine Kirchensteuer, keine individuellen Freibeträge, keine Beitragsbemessungsgrenzen bei den Sozialabgaben. Ebenso wenig berücksichtigt sind weitere Einkünfte, die den persönlichen Steuersatz verändern können. Das Ergebnis zeigt die Größenordnung und den Abstand zwischen den Durchführungswegen – nicht den Betrag, der später im Steuerbescheid steht.

Unberücksichtigt bleibt auch die Frage, ob die vereinbarte Rente überhaupt zum Bedarf passt. Der Rechner beantwortet, was von einer bestimmten Rente übrig bleibt, nicht, wie hoch sie sein sollte.

Die Höhe richtig ansetzen

Aus dem Nettoeffekt folgt eine praktische Konsequenz: Wer eine bestimmte Summe zum Leben braucht, muss die vereinbarte Rente entsprechend höher ansetzen, wenn sie über die betriebliche Altersversorgung läuft. Versicherer begrenzen die versicherbare Höhe allerdings über die Angemessenheitsprüfung. Zwischen beidem liegt der Spielraum, der in der Beratung auszuloten ist.

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Persönliche Einordnung

Ob die Absicherung privat, betrieblich oder über eine Basisrente sinnvoll aufgebaut wird, hängt von Ihrer steuerlichen Situation, Ihrem Versichertenstatus und Ihren bestehenden Verträgen ab. Diese Fragen lassen sich nur im Zusammenhang beantworten.

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Stand: 22. Juli 2026. Diese Seite und der eingebundene Rechner dienen der allgemeinen Information und Einordnung und stellen keine Steuer-, Renten-, Rechts- oder Versicherungsberatung dar. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall und begründen kein Beratungs- oder Mandatsverhältnis. Die Ergebnisse sind Modellwerte auf Basis der eingegebenen Annahmen und sagen nichts über tatsächlich erreichbare Leistungen aus. Der Berechnung liegen die Rechengrößen der Sozialversicherung 2026 sowie der Einkommensteuertarif 2026 zugrunde; die genannten Vereinfachungen sind im Rechner einzeln aufgeführt. Verbindliche Auskünfte erteilen allein die zuständigen Stellen: das zuständige Finanzamt oder eine steuerberatende Person zu steuerlichen Fragen, die jeweilige Krankenkasse zum Versichertenstatus und zur Beitragspflicht, der Versorgungsträger zu den Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Maßgeblich ist stets Ihr Steuerbescheid. Die Inhalte wurden mit Sorgfalt erstellt; eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Eine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung dieser Informationen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Spätere Rechts- oder Rechengrößenänderungen sind nicht berücksichtigt.

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