ETF-Sparplanrechner
Ein ETF-Sparplan ist eine der einfachsten Möglichkeiten, langfristig und regelmäßig Vermögen aufzubauen. Der folgende Rechner zeigt, wie sich eine monatliche Sparrate über die Zeit entwickeln kann – und macht sichtbar, warum der Zeitpunkt des Beginns einen so großen Unterschied macht.
Was der Rechner zeigt
Der Rechner bildet drei Perspektiven ab, die in der Praxis häufig unterschätzt werden. Er stellt dar, welchen Unterschied ein früherer oder späterer Beginn bei gleicher Sparrate ausmacht. Er rechnet die Inflation gegen, sodass neben dem nominalen Endkapital auch die Kaufkraft in heutigem Geldwert erkennbar wird. Und er ergänzt ein bewusst vorsichtiges Szenario, damit das Ergebnis nicht nur den günstigen Verlauf abbildet, sondern auch eine schwächere Marktphase.
Auf Wunsch lässt sich zusätzlich eine steuerliche Betrachtung zuschalten. Sie zeigt beides: die Vorabpauschale, die bereits während der Ansparphase anfällt, und die Abgeltungsteuer, die beim Verkauf auf den Gewinn erhoben wird. Der Sparerpauschbetrag lässt sich dabei auswählen.
Sie möchten Ihr Ergebnis persönlich einordnen lassen?
Warum die Zeit die wichtigste Stellschraube ist
Der größte Hebel beim Vermögensaufbau ist nicht die Höhe der Sparrate, sondern die Dauer. Wer früh beginnt, lässt dem Zinseszins mehr Zeit zu wirken. Schon fünf Jahre früherer Beginn können über die gesamte Laufzeit einen erheblichen Unterschied ausmachen – bei nur geringfügig höheren eingezahlten Beiträgen. Genau diesen Zusammenhang macht der Rechner nachvollziehbar.
Ebenso wichtig ist die realistische Einordnung: Kursschwankungen gehören zu einer Aktienanlage dazu. Ein langer Anlagehorizont verringert die Wahrscheinlichkeit von Verlusten bei breit gestreuten Anlagen deutlich, ist aber keine Garantie. Deshalb sollte ein Sparplan immer zur persönlichen Situation, zum Anlageziel und zur Risikotragfähigkeit passen.
Warum das Endkapital nicht das ist, was am Ende ankommt
Das Endkapital, das ein Sparplanrechner ausweist, ist ein Wert vor Steuern. Zwischen diesem Betrag und dem, was tatsächlich auf dem Konto landet, liegt die Besteuerung der Kapitalerträge. Diese Differenz wird regelmäßig unterschätzt, weil sie erst am Ende sichtbar wird.
Sie entsteht an zwei Stellen. Während der Ansparphase greift bei thesaurierenden Fonds die Vorabpauschale nach § 18 Investmentsteuergesetz: Ein Teil der Wertentwicklung wird bereits laufend besteuert, damit kein reiner Steuerstundungsvorteil entsteht. Beim Verkauf wird der Gewinn besteuert, also die Differenz zwischen Verkaufserlös und eingezahlten Beiträgen. Bei Aktienfonds bleiben davon 30 Prozent als Teilfreistellung außer Ansatz, auf den Rest fallen 25 Prozent Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag an. Der zweite Posten ist in aller Regel deutlich größer als der erste.
Beide Steuern addieren sich allerdings nicht. Die während der Haltedauer angesetzten Vorabpauschalen mindern beim Verkauf den Gewinn, und zwar in voller Höhe vor der Teilfreistellung. Die Vorabpauschale zieht die Steuer damit zeitlich vor, sie erhöht die Gesamtlast nicht wesentlich. Ihr eigentlicher Preis ist der Zinseszins, der auf den vorzeitig abgeführten Betrag entgeht.
Wie entnommen wird, verändert die Steuerlast
Der Rechner unterstellt, dass am Ende der Anspardauer alles auf einmal verkauft wird. Dann wird der gesamte Gewinn in einem einzigen Jahr steuerpflichtig, und der Sparerpauschbetrag wirkt genau einmal. Wer stattdessen über mehrere Jahre entnimmt, realisiert je Entnahme nur den anteiligen Gewinn und kann den Pauschbetrag in jedem dieser Jahre erneut nutzen. Über lange Entnahmezeiträume macht das einen spürbaren Unterschied.
Welcher Entnahmeweg im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der übrigen Einkommenssituation ab. Diese Frage gehört mit einer steuerberatenden Person besprochen – sie lässt sich nicht pauschal beantworten und wird hier auch nicht beantwortet.
Ein weiterer Punkt betrifft die Fondsart. Die im Rechner angesetzte Teilfreistellung von 30 Prozent gilt für Aktienfonds mit einer Aktienquote von mindestens 51 Prozent. Bei Mischfonds beträgt sie 15 Prozent, bei reinen Anleihe- und Geldmarktfonds entfällt sie ganz, für Immobilienfonds gelten eigene Sätze. Wer nicht in einen klassischen Aktien-ETF spart, erhält mit dieser Modellrechnung daher ein zu günstiges Bild.
Einordnung in Ihre Gesamtsituation
Ein Sparplanrechner beantwortet eine einzelne Frage: Wie könnte sich regelmäßiges Sparen entwickeln? Für eine tragfähige Altersvorsorge sind jedoch weitere Bausteine entscheidend – die gesetzliche Rente, betriebliche und geförderte Vorsorge, die Absicherung biometrischer Risiken sowie die steuerliche Behandlung. Diese Bausteine greifen ineinander und lassen sich sinnvoll nur im Zusammenhang betrachten.
Kontakt
Wenn Sie Ihren Vermögensaufbau strukturiert einordnen und in Ihre Gesamtsituation einbetten möchten, können Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren.
Stand: 30. Juli 2026. Diese Seite und der eingebundene Rechner dienen der allgemeinen Information und Einordnung und stellen keine Anlage-, Steuer-, Rechts- oder Versicherungsberatung dar. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall und begründen kein Beratungs- oder Mandatsverhältnis. Die Ergebnisse sind Modellrechnungen auf Basis der von Ihnen eingegebenen Annahmen; sie sind keine Prognose und keine Zusage einer künftigen Wertentwicklung. Kapitalanlagen in Wertpapiere sind mit Risiken verbunden, bis hin zum Verlust des eingesetzten Kapitals; historische Wertentwicklungen lassen keinen Rückschluss auf die künftige Entwicklung zu. Die steuerliche Betrachtung ist ein vereinfachtes Modell: Sie setzt den Basiszins für 2026 über die gesamte Laufzeit konstant an, unterstellt eine Teilfreistellung von 30 Prozent für Aktienfonds, berücksichtigt Kirchensteuer, Ordergebühren und laufende Fondskosten nicht und bildet die anteilige Berechnung für unterjährig erworbene Anteile nicht ab. Verbindliche Auskünfte zu steuerlichen Fragen erteilen das zuständige Finanzamt oder eine steuerberatende Person. Die Inhalte wurden mit Sorgfalt erstellt; eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Eine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung dieser Informationen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

