Hundekrankenversicherung

Beim Hund fallen zwei Dinge auseinander, die im Beratungsgespräch oft in einen Topf geraten: was häufig vorkommt und was teuer wird. Das Häufige ist selten teuer, das Teure ist selten. Wer nur das eine absichert, lässt das andere liegen – und genau daran entscheidet sich, ob ein Operationsschutz genügt.

Was Hunde am häufigsten zur Tierarztpraxis bringt

Für Deutschland gibt es dazu keine amtliche Statistik. Das Institut für Veterinärepidemiologie und Biometrie der Freien Universität Berlin hält ausdrücklich fest, dass belastbare Daten zum Gesundheitszustand von Hunden und Katzen in Deutschland fehlen, und führt deshalb eine eigene Erhebung durch.

Belastbare Zahlen liefert das VetCompass-Programm des Royal Veterinary College, das Behandlungsdaten britischer Erstversorgungspraxen auswertet. Das Bild fällt anders aus, als die verbreitete Erzählung von Kreuzbandriss und Magendrehung vermuten lässt:

Diagnose Anteil 95-%-Konfidenzintervall
Zahnerkrankungen als Gruppe 14,1 % 13,64 – 14,56
Hauterkrankungen als Gruppe 12,6 % 12,15 – 13,02
Parodontalerkrankung als Einzeldiagnose 12,5 % 12,09 – 12,97
Magen-Darm-Erkrankungen als Gruppe 10,4 % 10,04 – 10,84
Ohrentzündung 7,3 % 6,97 – 7,65
Kreuzbandriss 0,56 % 0,52 – 0,59

Jahresprävalenzen aus britischen Erstversorgungspraxen. Die Werte für die Diagnosegruppen stammen aus einer Auswertung des Jahres 2019, der Wert zum Kreuzbandriss aus einer eigenen Untersuchung an gut 170.000 Hunden. Rassenverteilung, Kastrationsraten und Praxisstruktur unterscheiden sich von Deutschland; die Zahlen zeigen Größenordnungen, keine auf Deutschland übertragbaren Punktwerte.

Der Kreuzbandriss trifft damit jährlich etwa einen von hundertachtzig Hunden. Zahn, Haut und Magen-Darm liegen um mehr als das Zwanzigfache darüber. Eine weitere Auswertung derselben Arbeitsgruppe ergänzt die Dimension, die für die Versicherungsfrage zählt: Zahnerkrankungen bestanden über drei Viertel des Studienjahres, Arthrose über vier Fünftel. Es geht also nicht um einzelne Praxisbesuche, sondern um Zustände, die über Monate begleitet werden.

Das Häufige verursacht selten eine große Einzelrechnung, dafür viele kleine über lange Zeit. Das Teure kommt selten, dann aber in einer Summe. Ein reiner Operationsschutz greift beim Zweiten und lässt das Erste liegen.

Wo die großen Einzelbeträge entstehen

Tierärztliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte abgerechnet. Sie gibt für jede Leistung einen einfachen Gebührensatz vor; die Praxis darf ihn nach billigem Ermessen bis zum Dreifachen überschreiten. Die folgenden Beträge sind die Sätze der Verordnung.

Nr. Leistung 1-fach 2-fach 3-fach
470 Magenaufgasung und Magendrehung, Operation einschließlich Fixation 256,55 € 513,10 € 769,65 €
874 Kreuzbandoperation 230,89 € 461,78 € 692,67 €
873 Patellaluxation, Kombination mehrerer Operationstechniken 268,00 € 536,00 € 804,00 €
856 Osteosynthese bei komplizierter Fraktur 307,86 € 615,72 € 923,58 €
466 Fremdkörperentfernung aus der Speiseröhre, endoskopisch 219,42 € 438,84 € 658,26 €
604 Ovariohysterektomie, Hündin 192,00 € 384,00 € 576,00 €
478 Enterotomie 159,91 € 319,82 € 479,73 €
175 Computertomographie eines Körperteils 350,00 € 700,00 € 1.050,00 €
177 Magnetresonanztomographie 700,00 € 1.400,00 € 2.100,00 €
351 Überwachung von Intensivpatienten pro Tag, ohne die tierärztlichen Leistungen 100,00 € 200,00 € 300,00 €

Sätze des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte. Die Umsatzsteuer ist in diesen Beträgen nicht enthalten. Die zwei- und dreifachen Werte ergeben sich rechnerisch, die Verordnung führt nur den einfachen Satz.

Warum dieselbe Operation stark unterschiedliche Rechnungen erzeugt

Die Gebührenordnung kennt für die Kreuzbandoperation eine einzige Position. Ob nach einem umstellenden Verfahren mit Knochenschnitt und Platte oder nach einem Bandersatzverfahren operiert wird, ändert die Gebühr nicht. Der Kostenunterschied entsteht an zwei anderen Stellen: über den gewählten Steigerungsfaktor und über Implantate und Verbrauchsmaterial, die keine Gebühren sind und deshalb in keiner Ordnung stehen.

Zwei Rechnungen im Vergleich

Eine Kreuzbandoperation im regulären Praxisbetrieb – Untersuchung, vier Röntgenaufnahmen, Inhalationsnarkose mit Intubation und Monitoring, Venenkatheter und Infusion, die Operation selbst, zwei Tage stationär – summiert sich zum einfachen Satz auf rund 600 Euro, zum dreifachen auf rund 1.800 Euro. Hinzu kommen Implantate, Verbrauchsmaterial und die Umsatzsteuer.

Eine Magendrehung im Notdienst – dieselbe Eingangsdiagnostik zuzüglich Blutbild, die Operation einschließlich Fixation, zwei Tage Intensivüberwachung, drei Tage stationär – kommt zum einfachen Satz auf rund 860 Euro. Im Notdienst beginnt der Rahmen jedoch beim Zweifachen: rund 1.730 Euro, im oberen Rahmen bis rund 3.450 Euro. Dazu die Notdienstgebühr, Arzneimittel und Umsatzsteuer.

Die Einzelbeträge stammen aus der Gebührenordnung. Welche Positionen in einem konkreten Fall zusammenkommen, entscheidet die behandelnde Praxis; die Zusammenstellung bildet einen typischen Verlauf ab und ist keine Abrechnungsvorlage.

Die Operationsposition allein trennt beide Fälle kaum – 256,55 Euro gegen 230,89 Euro. Der Abstand entsteht über den Notdienstfaktor, über die Intensivüberwachung und über die längere stationäre Phase.

Daneben stehen die alltäglichen Anlässe: Ohrentzündungen, Magen-Darm-Beschwerden, Lahmheiten, Hautprobleme. Sie erfordern Untersuchung, häufig ein Blutbild oder bildgebende Diagnostik und Medikamente – und fallen damit in einen Bereich, den ein reiner Operationsschutz nicht abdeckt.

Der Notdienst als Kostentreiber

Für Leistungen bei Nacht, am Wochenende und an Feiertagen im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes erhöht § 4 Absatz 1 der Gebührenordnung den Rahmen: Die einfachen Sätze steigen zwingend auf das Zweifache und können bis auf das Vierfache gehen. Daneben steht der Praxis eine Notdienstgebühr von fünfzig Euro zu. In derselben Angelegenheit darf sie nur einmal erhoben werden, auch wenn mehrere Tiere derselben haltenden Person versorgt werden.

Auf der Rechnung erscheint diese Gebühr mit Umsatzsteuer und damit mit einem höheren Betrag als den fünfzig Euro, die in Ratgebern stehen. Die Gebührenordnung weist ihre Beträge ohne Umsatzsteuer aus. Beide Angaben sind richtig, sie beziehen sich auf unterschiedliche Größen.

Drei Punkte, die sich daraus für die Tarifwahl ergeben:

  • Der Notfall ist vom Tierarzt zu bestätigen. Geprüfte Bedingungswerke knüpfen die erhöhte Erstattung ausdrücklich daran. Fehlt die Bestätigung auf der Rechnung, greift der reguläre Satz – und die Differenz trägt die haltende Person.
  • Nicht jeder dringende Fall ist ein Notdienstfall. Der erhöhte Rahmen gilt nur in den genannten Zeitfenstern. Für eilige Leistungen innerhalb der Sprechzeit, die den Praxisbetrieb erheblich stören, sieht die Gebührenordnung eine eigene Position von 41,04 Euro zum einfachen Satz vor. Sie fällt zusätzlich an, ohne dass Notdienst vorliegt.
  • Ein Verzicht auf die Notdienstgebühr ist an eine Form gebunden. Nach § 4 Absatz 4 in Verbindung mit § 5 Absatz 1 setzt er eine Vereinbarung in Textform vor der Behandlung voraus. Eine mündliche Zusage an der Rezeption trägt nicht.

Bis zu welchem Satz ein Tarif erstattet und wie die beiden Begrenzungsarten – Gebührensatz und Jahreshöchstentschädigung – zusammenwirken, ist auf der Seite zur Tierkrankenversicherung im Einzelnen dargestellt.

Die Nachbehandlung – der übersehene Posten

Nach einer Kreuzbandoperation folgt die Rehabilitation, und sie zieht sich über Monate. Genau hier trennen sich die Bedingungswerke am deutlichsten – und zwar ohne Rücksicht darauf, wie gut ein Tarif die Operation selbst deckt.

Zwei Punkte erklären, warum dieser Bereich so uneinheitlich geregelt ist. Zum einen kennt die Gebührenordnung im Abschnitt der physikalischen Therapien zwar Laser-, Magnetfeld- und Ozonbehandlung, aber weder Krankengymnastik noch Bewegungstherapie oder Unterwasserlaufband. Die klassische Rehabilitationsphysiotherapie hat schlicht keine Gebührenposition. Zum anderen ist die Berufsbezeichnung der Tierphysiotherapie gesetzlich nicht geschützt, die Berufsausübung nicht geregelt, und eine staatlich geregelte Ausbildung existiert nicht.

Die geprüften Bedingungswerke decken Physiotherapie durchweg ab – sie unterscheiden sich in der Dauer, und zwar erheblich:

  • Im Anschluss an eine Operation reicht die Spanne von fünfzehn über dreißig und zweiundvierzig bis zu sechzig Kalendertagen. Ein Werk begrenzt zusätzlich auf zehn Behandlungen von je höchstens dreißig Minuten.
  • Nach Ablauf dieser Frist gehen die Wege auseinander: Reine Operationstarife leisten dann nichts mehr. Krankenversicherungstarife führen einen Jahreshöchstbetrag, der in geprüften Werken zwischen zweihundertfünfzig und siebenhundertfünfzig Euro liegt; ein Werk gewährt stattdessen zehn weitere Behandlungen je Indikation nach tierärztlicher Überweisung.

Zwei praktische Folgen

Erstens: Ein reiner Operationsschutz deckt die Rehabilitation nach einem Kreuzbandriss praktisch nicht ab. Nach Ablauf des Nachbehandlungszeitraums endet die Leistung, und einen zweiten Topf gibt es dort nicht.

Zweitens: Weil die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist, verlangen alle geprüften Werke bei nichttierärztlichen Behandlern einen Ausbildungsnachweis, eines davon ausdrücklich erbracht durch die versicherungsnehmende Person. Fragen Sie vor der ersten Sitzung nach der Qualifikation, nicht erst bei der Einreichung der Rechnung.

Wann ein OP-Schutz genügt – und wann nicht

Beim Hund ist ein reiner Operationsschutz eine ernsthafte Option, weil das größte Einzelrisiko tatsächlich in der Operation liegt. Wer die laufenden Kosten kleiner Behandlungen selbst tragen kann und will, sichert mit einem OP-Tarif genau das ab, was die Rücklage sprengt.

Gegen den reinen OP-Schutz sprechen vier Konstellationen, und die ersten beiden folgen unmittelbar aus den Zahlen weiter oben:

  • Das Häufige liegt außerhalb. Zahn, Haut, Ohr und Magen-Darm machen die Masse der Praxisbesuche aus, ohne dass operiert wird.
  • Die Nachbehandlung endet früh. Nach Ablauf des Nachbehandlungszeitraums leistet ein OP-Tarif nichts mehr – bei einer Reha über Monate ist das der größere Teil.
  • Chronische Erkrankungen werden über Jahre behandelt, ohne dass operiert wird: Allergien, Gelenkerkrankungen im Frühstadium, Erkrankungen des Stoffwechsels.
  • Rassen mit bekannter Disposition für Beschwerden, die zunächst konservativ behandelt werden.

Ein Punkt, der der üblichen Logik zuwiderläuft und beim Vergleich auffällt: Beim selben Anbieter kann der schmalere Operationstarif beim Kündigungsschutz besser dastehen als der Vollschutz. In einem geprüften Bedingungswerk verzichtet der Versicherer in der Operationsversicherung ab dem vierten Versicherungsjahr auf die Kündigung nach einem Schadenfall, in der Krankenversicherung dagegen nicht. Mehr Leistung bedeutet also nicht automatisch mehr Bestandssicherheit.

Der Unterschied zwischen beiden Formen und die Frage, welche Leistungen jeweils enthalten sind, sind auf der Seite zur Tierkrankenversicherung ausführlich dargestellt.

Rasse, Größe und Risikoklasse

Der Beitrag richtet sich nach Alter und Rasse, in vielen Tarifen zusätzlich nach Größe oder Gewicht. Dahinter steht kein Vorurteil, sondern die Schadenerfahrung der Versicherer – und die deckt sich mit dem, was die Auswertungen zeigen.

Am deutlichsten fällt der Rassenunterschied bei der Magendrehung aus. Eine VetCompass-Untersuchung an gut siebenundsiebzigtausend Hunden in fünfzig britischen Notdienstkliniken ermittelte eine Prävalenz von 0,64 Prozent. Gegenüber Mischlingen lag das Risikoverhältnis bei der Deutschen Dogge über hundertfach, beim Akita und bei der Bordeauxdogge über achtzigfach. Vier von fünf operierten Hunden überlebten.

Der Wert von 0,64 Prozent stammt aus einer Notdienstpopulation und ist deshalb nicht mit dem Wert zum Kreuzbandriss weiter oben vergleichbar, der aus Erstversorgungspraxen stammt. Die beiden Zahlen beschreiben unterschiedliche Grundgesamtheiten.

Beim Kreuzbandriss zeigten dieselben Auswertungen erhöhte Risiken unter anderem beim Rottweiler, West Highland White Terrier, Golden Retriever, Yorkshire Terrier und Staffordshire Bullterrier – die Liste umfasst also große wie kleine Rassen.

Zwei Folgen für die Praxis. Erstens beeinflusst die Rasse nicht nur den Beitrag, sondern auch die Annahmeentscheidung – bei einzelnen Rassen wird der Schutz teurer, schwerer erhältlich oder mit Einschränkungen angeboten. Geprüfte Bedingungswerke schließen zudem Behandlungen wegen des brachycephalen Syndroms aus und leisten nicht für Eingriffe, die dem Rassestandard dienen. Zweitens kann sich die Risikoklasse während der Vertragslaufzeit ändern; eine solche Änderung wirkt sich auf den Beitrag aus und ist anzuzeigen.

Wer eine Rasse mit bekannter Disposition hält, sollte besonders früh abschließen. Sobald eine typische Erkrankung erstmals dokumentiert ist, gilt sie als bestehend und bleibt regelmäßig vom Schutz ausgenommen.

Worauf es im Bedingungswerk ankommt

Über den Leistungsumfang hinaus entscheiden einige Stellschrauben darüber, was im Ernstfall tatsächlich ankommt:

  • Erstatteter Gebührensatz, besonders für den Notdienst. Geprüfte Werke reichen von der Grenze beim dreifachen Satz über den vierfachen bis zur Erstattung ohne Bindung an den Gebührensatz.
  • Jahreshöchstentschädigung. Die Bezeichnung Vollschutz sagt nichts darüber aus, ob eine Obergrenze besteht. In einem geprüften Werk stehen zwei Tarifstufen desselben Hauses nebeneinander: die eine mit fünftausend Euro im Versicherungsjahr, die andere unbegrenzt.
  • Dauer der Nachbehandlung und die Regelung zur Physiotherapie danach.
  • Erstattungssatz in Prozent und ob er bei Vertragsbeginn festgeschrieben wird.
  • Selbstbeteiligung. Geprüfte Werke rechnen sie als festen Betrag je Versicherungsjahr; ist sie einmal ausgeschöpft, wird sie im selben Jahr nicht erneut angerechnet. Ein Abschluss ohne Selbstbeteiligung ist möglich und ändert den Beitrag.
  • Auslandsschutz und dessen zeitliche Grenze bei längeren Reisen. Geprüfte Werke nennen sechs oder zwölf Monate und begrenzen die Erstattung auf den Umfang der in Deutschland geltenden Gebührenordnung.
  • Kündigungsregelung des Versicherers – und vor allem, was nach einer Kündigung angeboten wird.

Wartezeiten, Gesundheitsfragen, Aufnahmealter, Obliegenheiten und die Beitragsentwicklung über die Lebenszeit gelten für alle Tierarten gleichermaßen. Sie sind samt Beitragsrechner auf der Übersichtsseite zur Tierkrankenversicherung zusammengefasst.

Krankenversicherung und Haftpflicht sind zwei Verträge

Die Krankenversicherung übernimmt Behandlungskosten des eigenen Hundes. Schäden, die der Hund anderen zufügt, deckt sie nicht – dafür ist die Hundehalterhaftpflicht zuständig. Beide Verträge bestehen nebeneinander und ersetzen einander nicht.

Anders als die Katze ist der Hund in der privaten Haftpflichtversicherung regelmäßig nicht mitversichert; er benötigt eine eigene Police. In mehreren Bundesländern besteht dafür zudem eine gesetzliche Pflicht. Welche Länder das sind und was die jeweiligen Landeshundegesetze im Einzelnen verlangen, behandelt die Seite zur Hundehalterhaftpflichtversicherung.

Häufige Fragen

Reicht beim Hund eine reine OP-Versicherung?

Sie kann genügen, wenn das Ziel darin besteht, das größte Einzelrisiko abzusichern und laufende Kosten kleinerer Behandlungen selbst zu tragen. Gegen sie sprechen vier Punkte: Zahn, Haut, Ohr und Magen-Darm machen die Masse der Praxisbesuche aus, ohne dass operiert wird. Die Rehabilitation nach einer Operation endet mit dem Nachbehandlungszeitraum, in geprüften Werken nach fünfzehn bis sechzig Kalendertagen. Chronische Erkrankungen werden über Jahre behandelt, ohne dass operiert wird. Und bei Rassen mit bekannter Disposition wird zunächst konservativ behandelt.

Wie häufig ist ein Kreuzbandriss wirklich?

Eine Auswertung britischer Erstversorgungspraxen an gut hundertsiebzigtausend Hunden ermittelte eine Jahresprävalenz der Diagnose von 0,56 Prozent, also etwa einen von hundertachtzig Hunden. Damit ist der Kreuzbandriss innerhalb der orthopädischen Erkrankungen häufig, absolut betrachtet aber deutlich seltener als Zahn-, Haut- und Magen-Darm-Erkrankungen. Für die Versicherungsfrage zählt beides: Das Häufige verursacht viele kleine Rechnungen, das Seltene eine große.

Warum kostet dieselbe Kreuzbandoperation bei zwei Praxen unterschiedlich viel?

Die Gebührenordnung kennt für die Kreuzbandoperation eine einzige Position mit einem einfachen Satz von 230,89 Euro. Das Operationsverfahren ändert die Gebühr nicht. Der Unterschied entsteht an zwei anderen Stellen: über den gewählten Steigerungsfaktor, den die Praxis nach billigem Ermessen bis zum Dreifachen ansetzen darf, und über Implantate und Verbrauchsmaterial, die keine Gebühren sind und deshalb in keiner Ordnung stehen. Dazu kommen Diagnostik, Narkose, Monitoring und die stationäre Unterbringung als eigene Positionen.

Was bedeutet der GOT-Satz für meine Erstattung?

Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte gibt für jede Leistung einen einfachen Satz vor, den die Praxis nach billigem Ermessen bis zum Dreifachen überschreiten darf. Tarife setzen an dieser Spanne an: Geprüfte Bedingungswerke reichen von der Erstattungsgrenze beim dreifachen Satz über den vierfachen bis zur Erstattung ohne Bindung an den Gebührensatz. Ein Tarif ohne Satzbegrenzung ist deshalb nicht automatisch der weitergehende – er verlagert die Grenze auf die Jahreshöchstentschädigung.

Warum steht auf der Rechnung eine höhere Notdienstgebühr als in Ratgebern genannt?

Die Gebührenordnung nennt die Notdienstgebühr als Nettobetrag von fünfzig Euro und weist ihre Beträge grundsätzlich ohne Umsatzsteuer aus. Auf der Rechnung erscheint sie zuzüglich Umsatzsteuer. Beide Angaben sind richtig, sie beziehen sich auf unterschiedliche Größen. In derselben Angelegenheit darf die Gebühr nur einmal erhoben werden, auch wenn mehrere Tiere derselben haltenden Person versorgt werden.

Wird die Physiotherapie nach der Operation bezahlt?

In den geprüften Bedingungswerken ja, aber zeitlich begrenzt. Im Anschluss an eine Operation reicht die Spanne von fünfzehn bis sechzig Kalendertagen, teils zusätzlich begrenzt auf zehn Behandlungen von je höchstens dreißig Minuten. Danach leisten reine Operationstarife nichts mehr; Krankenversicherungstarife führen einen Jahreshöchstbetrag, der in geprüften Werken zwischen zweihundertfünfzig und siebenhundertfünfzig Euro liegt. Weil die Berufsbezeichnung der Tierphysiotherapie gesetzlich nicht geschützt ist, verlangen die Werke bei nichttierärztlichen Behandlern einen Ausbildungsnachweis.

Warum ist der Beitrag von der Rasse abhängig?

Weil bestimmte Rassen statistisch häufiger erkranken und dadurch höhere Behandlungskosten verursachen. Bei der Magendrehung etwa lag das Risikoverhältnis der Deutschen Dogge gegenüber Mischlingen in einer Auswertung britischer Notdienstkliniken über hundertfach. Die Rasse beeinflusst deshalb nicht nur den Beitrag, sondern teilweise auch, ob und zu welchen Bedingungen ein Vertrag zustande kommt. Geprüfte Werke schließen zudem Behandlungen wegen des brachycephalen Syndroms aus.

Ist mein Hund über die Krankenversicherung auch haftpflichtversichert?

Nein. Die Krankenversicherung übernimmt Behandlungskosten des eigenen Hundes. Schäden, die der Hund anderen zufügt, deckt allein die Hundehalterhaftpflicht. In der privaten Haftpflichtversicherung ist der Hund regelmäßig nicht mitversichert; er benötigt eine eigene Police. In mehreren Bundesländern besteht dafür eine gesetzliche Pflicht.

Ab welchem Alter sollte ich abschließen?

So früh wie möglich. Geprüfte Bedingungswerke nennen Hunde ab dem ersten Lebenstag als versicherbar. Je jünger und gesünder der Hund bei Vertragsbeginn ist, desto günstiger der Beitrag und desto geringer das Risiko von Ausschlüssen. Sobald eine Erkrankung dokumentiert ist, bleibt sie regelmäßig vom Schutz ausgenommen.

Den passenden Tarif für Ihren Hund finden

Ob OP-Schutz oder Vollschutz die richtige Wahl ist, hängt von Rasse, Alter und Ihrer eigenen Risikobereitschaft ab. Gern gehe ich mit Ihnen die Bedingungen durch, statt nur Beiträge zu vergleichen.

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Haftungsausschluss und Datenstand. Die Angaben auf dieser Seite wurden mit Sorgfalt zusammengestellt (Stand: 10. August 2026) und dienen der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine individuelle Beratung, keine tierärztliche und keine rechtliche Beratung. Die Häufigkeitsangaben stammen aus Auswertungen britischer Erstversorgungs- und Notdienstpraxen; sie beschreiben Populationen, nicht den Einzelfall, und sind auf Deutschland nur der Größenordnung nach übertragbar. Werte aus Erstversorgungs- und aus Notdienstpopulationen sind untereinander nicht vergleichbar. Eine amtliche Statistik zu Erkrankungshäufigkeiten bei Hunden besteht in Deutschland nicht. Die genannten Gebührenbeträge sind Nettobeträge nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte; die Umsatzsteuer kommt auf der Rechnung hinzu. Die Beispielrechnungen setzen sich aus geprüften Einzelbeträgen zusammen, bilden einen typischen Verlauf ab und sind keine Abrechnungsvorlage; welche Positionen im Einzelfall anfallen, entscheidet die behandelnde Praxis. Angaben zu Leistungsumfang, Nachbehandlung, Gebührensätzen, Höchstentschädigung, Selbstbeteiligung und Auslandsschutz stammen aus einzelnen geprüften Bedingungswerken dreier Anbieter, gelten ausdrücklich nicht marktweit und ändern sich mit jeder Tarifgeneration; Bestandsverträge folgen der bei Vertragsschluss vereinbarten Fassung. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind allein die Bedingungen des jeweiligen Versicherers in ihrer geltenden Fassung, maßgeblich für Gebühren allein die Gebührenordnung in ihrer geltenden Fassung. Für Vollständigkeit und fortdauernde Aktualität wird keine Gewähr übernommen. Bei gesundheitlichen Fragen zu Ihrem Tier wenden Sie sich bitte an eine Tierarztpraxis.

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