Auszahlungsplan-Rechner für das Altersvorsorgedepot
Wer sein Guthaben aus einem Altersvorsorgedepot nicht verrenten, sondern über einen Auszahlungsplan entnehmen lässt, bekommt keine gleichbleibende Monatszahlung. Das Gesetz schreibt eine Formel vor, die zu einem steigenden Verlauf führt: wenig am Anfang, viel am Schluss. Dieser Rechner zeigt, wie stark der Effekt in Ihrem Fall ausfällt – und was ihn abmildert.
Der Rechner arbeitet ohne Renditeversprechen. Er bildet die Rechenvorschrift ab, die im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz für Auszahlungspläne steht. Die Wertentwicklung ist ein Regler, den Sie selbst setzen – und der bei null beginnt, weil sich der entscheidende Effekt schon ohne jede Wertentwicklung zeigt.
Der Rechner
Was die Formel bewirkt
Die Vorschrift verlangt dreierlei: Der Auszahlungsplan endet frühestens mit Vollendung des 85. Lebensjahres. Ein am Ende verbleibendes Restkapital wird mit der letzten Zahlung ausgeschüttet. Und die monatliche Auszahlung wird zu Beginn sowie danach wiederkehrend zu Stichtagen in gleichem Abstand von höchstens drei Jahren neu festgelegt, indem mindestens 80 Prozent des am Stichtag verbleibenden Kapitals durch die Zahl der Monate bis zum Ende der Laufzeit geteilt werden.
Entscheidend ist, was in dieser Formel fehlt. Geteilt wird durch die Restmonate, nicht durch einen Rentenbarwert. Die künftige Wertentwicklung geht nicht ein. Erträge, die während der Auszahlungsphase anfallen, werden deshalb nicht laufend verzehrt, sondern erhöhen das Kapital zum nächsten Stichtag – und verteilen sich dann auf weniger Monate.
Rechnen Sie den Regler einmal auf null. Bei 100.000 Euro, Beginn mit 65, Ende mit 85 und dreijährigem Stichtagsabstand beginnt die Zahlung bei rund 333 Euro und endet bei rund 594 Euro. Das ist das 1,78-fache, und es entsteht ohne einen einzigen Euro Ertrag. Ursache ist allein der Faktor unter hundert Prozent, angewendet auf eine Restlaufzeit, die kürzer wird. Mit drei Prozent Wertentwicklung wächst der Abstand auf mehr als das Dreifache.
Die Richtung stimmt nicht zum Bedarf. Am wenigsten Geld fließt in den ersten Ruhestandsjahren, in denen die meisten Menschen noch reisen, umbauen oder Kinder unterstützen. Am meisten fließt am Schluss. Wer den Auszahlungsplan wählt, sollte diesen Verlauf kennen, bevor er die Entscheidung trifft.
Die Gegenmaßnahme steht im selben Absatz
Dieselbe Vorschrift lässt die gesonderte Auszahlung der in der Auszahlungsphase anfallenden Zinsen und Erträge ausdrücklich zu. Werden sie separat ausgekehrt, statt in die nächste Neuberechnung einzufließen, sinkt dieser Strom mit dem schrumpfenden Kapital – während die Rate steigt. In der Summe gleichen sich beide Bewegungen weitgehend aus.
Im Beispiel oben liegt die erste Zahlung dann bei rund 580 Euro und die letzte bei rund 604 Euro. Aus einem Verlauf, der sich fast verdreifacht, wird eine nahezu waagerechte Linie. Der Preis dafür steht in derselben Rechnung: Ausgezahlte Erträge arbeiten nicht weiter, die Summe aller Zahlungen fällt niedriger aus. Das ist eine Abwägung, keine Empfehlung – schalten Sie den Haken im Rechner um, dann sehen Sie beide Seiten.
Nur ist das eine Kann-Regelung. Das Gesetz erlaubt sie, verpflichtet den Anbieter aber nicht dazu, sie anzubieten. Ob ein Vertrag die Option vorsieht, steht in den Vertragsbedingungen.
Drei Fragen an den Anbieter
- Sieht der Vertrag die gesonderte Auszahlung laufender Zinsen und Erträge vor?
- In welchem Abstand werden die Stichtage gesetzt – jährlich oder im gesetzlichen Höchstabstand von drei Jahren?
- Wird bei der Neuberechnung der gesetzliche Mindestwert von 80 Prozent angesetzt oder ein höherer Anteil?
Beantworten lässt sich das erst ab 2027, weil Verträge nach neuem Recht vorher nicht angeboten werden dürfen. Auf die Liste für das erste Gespräch gehören die drei Fragen trotzdem: Zwei Verträge, die zum Rentenbeginn dasselbe Guthaben angespart haben, können sich an diesen Stellen erheblich unterscheiden.
Was der Rechner nicht abbildet
Er kennt keine Kosten. Die Wertentwicklung ist als Wert nach Kosten anzugeben – was ein Vertrag tatsächlich kostet, weiß derzeit niemand, weil die Produkte erst ab Januar 2027 auf den Markt kommen dürfen. Er kennt auch keine Steuern: Die Auszahlungen werden nachgelagert besteuert, und wie hoch die Belastung im Einzelfall ausfällt, ermittelt das Finanzamt. Und er rechnet nominal. Ein Verlauf, der über zwanzig Jahre nominal steigt, fällt nach Kaufkraft deutlich flacher aus.
Er beantwortet auch nicht die Frage, ob der Auszahlungsplan die bessere Wahl ist. Der Plan endet, die lebenslange Rente nicht. Wer 92 wird, hat aus einem Plan bis 85 seit sieben Jahren nichts mehr erhalten. Rechnerisch liegt der Auszahlungsplan über seine Laufzeit höher, weil das Kapital investiert bleibt und kein Versicherer das Langlebigkeitsrisiko einpreisen muss. Genau dieses Risiko trägt dann aber die vorsorgende Person selbst. Das ist keine Rechenfrage.
Den rechtlichen Rahmen, die Förderung und die Übergangsregeln für bestehende Riester-Verträge finden Sie auf der Seite zum Altersvorsorgedepot.
Häufige Fragen
Wie wird die monatliche Rate beim Auszahlungsplan berechnet?
An jedem Stichtag werden mindestens 80 Prozent des dann vorhandenen Kapitals durch die Zahl der Monate bis zum Ende der Laufzeit geteilt. Zwischen zwei Stichtagen bleibt die Zahlung unverändert. Die Stichtage folgen in gleichem Abstand von höchstens drei Jahren aufeinander. Die künftige Wertentwicklung geht in die Formel nicht ein.
Warum steigt die Auszahlung im Zeitverlauf?
Weil an jedem Stichtag nur ein Anteil des Kapitals verteilt wird und die Restlaufzeit gleichzeitig kürzer wird. Der Effekt entsteht bereits ohne jede Wertentwicklung. Kommen Erträge hinzu, verstärkt er sich, denn diese Erträge werden nicht laufend verzehrt, sondern erhöhen das Kapital zum nächsten Stichtag.
Was bedeutet der Faktor von 80 Prozent?
Er ist der gesetzliche Mindestwert für die Neuberechnung. Ein Anbieter darf einen höheren Anteil ansetzen, muss aber nicht. Je näher der Faktor an hundert Prozent liegt, desto gleichmäßiger verläuft die Zahlung. Bei genau hundert Prozent und monatlicher Neuberechnung ergibt sich die gleichmäßige Verteilung des Kapitals über die Restlaufzeit.
Was passiert am Ende der Laufzeit mit dem Restkapital?
Es wird zusammen mit der letzten Zahlung ausgeschüttet. Weil an jedem Stichtag nur ein Anteil des Kapitals verteilt wird, bleibt am Laufzeitende regelmäßig ein Betrag übrig. Nach dieser letzten Zahlung erfolgen keine weiteren Auszahlungen aus dem Vertrag.
Lässt sich der steigende Verlauf glätten?
Ja, wenn der Vertrag die gesonderte Auszahlung der laufenden Zinsen und Erträge vorsieht. Diese Zahlung sinkt mit dem schrumpfenden Kapital, während die Rate steigt; in der Summe verläuft die Auszahlung dann nahezu gleichmäßig. Die Summe aller Zahlungen fällt dabei niedriger aus, weil ausgezahlte Erträge nicht weiter angelegt sind. Das Gesetz lässt diese Gestaltung zu, verpflichtet den Anbieter aber nicht dazu.
Wie lange muss ein Auszahlungsplan laufen?
Mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres. Ein späteres Ende ist zulässig; 85 ist die Untergrenze, nicht die Vorgabe. Die Auszahlungsphase selbst beginnt frühestens mit Vollendung des 65. und spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres.
Auszahlungsplan oder lebenslange Rente?
Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Der Auszahlungsplan hält das Kapital investiert, ist vererbbar und liefert über seine Laufzeit meist höhere Beträge, weil kein Versicherer das Langlebigkeitsrisiko einpreisen muss. Er endet aber, während die Leibrente bis zum Tod zahlt. Wer daneben eine auskömmliche gesetzliche Rente oder Versorgung bezieht, kann dieses Risiko eher tragen als jemand, für den der Vertrag die zweite Säule ersetzt.
Kontakt
Welche Auszahlungsform zu Ihrer Situation passt, hängt an den übrigen Einkünften im Alter, an der eigenen Risikobereitschaft und an den Bedingungen des konkreten Vertrages. Wenn Sie das durchgehen möchten, können Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren.
Dieser Rechner bildet eine gesetzliche Rechenvorschrift ab und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Grundlage ist § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe b des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes in der ab dem 1. Januar 2027 geltenden Fassung, eingeführt durch das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge, verkündet im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156 vom 29. Mai 2026; die Wiedergabe ist sinngemäß und gekürzt, maßgeblich ist der Gesetzeswortlaut. Die Vorschrift regelt die Neuberechnung an den Stichtagen und trifft zum Zeitraum dazwischen keine Aussage; der Rechner unterstellt eine monatliche Gutschrift der Wertentwicklung auf das vorhandene Kapital und den Abzug der Rate am Monatsende. Ein Anbieter kann hiervon abweichen. Die Wertentwicklung ist eine frei gewählte Annahme und keine Zusage; tatsächliche Wertentwicklungen am Kapitalmarkt schwanken, Verluste sind möglich. Kosten des Vertrages sind nicht gesondert ausgewiesen, sondern in der Annahme zur Wertentwicklung zu berücksichtigen; für welche Verträge ein gesetzlicher Kostendeckel gilt und für welche nicht, steht auf der Seite zum Altersvorsorgedepot. Alle Beträge sind nominal; Kaufkraftverlust und die nachgelagerte Besteuerung der Auszahlungen sind nicht abgebildet. Konkrete Produkte, Anbieter oder Konditionen werden nicht dargestellt; Verträge nach neuem Recht dürfen erst ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden, ihre Bedingungen kennt derzeit niemand. Ergänzende Rechtsverordnungen und Auslegungshinweise können die dargestellte Rechtslage konkretisieren oder verändern. Die Berechnung erfolgt vollständig im Browser der nutzenden Person; Eingaben werden weder übertragen noch gespeichert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Stand: 28. August 2026.

