ETF-Sparplanrechner

Wie sich regelmäßiges Sparen über die Zeit entwickeln kann – und warum der Zeitpunkt des Beginns zählt.

Bitte beachten: Ein ETF-Sparplan ist ein möglicher Baustein des Vermögensaufbaus, aber kein Allheilmittel. Eine tragfähige Altersvorsorge berücksichtigt weit mehr: die gesetzliche Rente, betriebliche und geförderte Vorsorgeformen, Ihre Absicherungssituation, Ihren Anlagehorizont, Ihre Risikotragfähigkeit sowie die steuerliche Behandlung in Anspar- und Auszahlungsphase. Dieser Rechner liefert eine vereinfachte Modellrechnung und ersetzt weder eine individuelle Beratung noch eine steuerliche Beratung.

Ihre Angaben

25 €2.000 €
5 Jahre45 Jahre
0 %10 %
Langfristige Durchschnittsrenditen breit gestreuter Aktienanlagen lagen historisch grob zwischen 6 % und 8 % pro Jahr – ohne Gewähr für die Zukunft und vor Kosten und Steuern.
0 %5 %
Für die Betrachtung der Kaufkraft in heutigem Geldwert.
0 Jahre15 Jahre
Zeigt, wie sich ein späterer Start bei gleicher Sparrate auswirkt.
Zeigt zusätzlich die laufende Besteuerung während der Ansparphase und die Abgeltungsteuer beim Verkauf am Ende. Vereinfachte Modellrechnung, keine steuerliche Beratung – Erläuterung siehe unten.
Der Pauschbetrag steht pro Person und Jahr einmal zur Verfügung. Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge verbrauchen ihn ebenfalls.

Ergebnis

Eingezahlte Beiträge
Endkapital (nominal)
Kaufkraft heute (real)
Wertzuwachs über Einzahlung

Früher oder später beginnen

SzenarioEinzahlungEndkapital (nominal)Kaufkraft heute
Beginn heute
Späterer Beginn

Wenn es schlechter läuft

Aktienmärkte schwanken. Die folgende Zeile zeigt dasselbe Sparen unter einer deutlich vorsichtigeren Renditeannahme, damit das Ergebnis nicht nur den günstigen Verlauf abbildet.

AnnahmeRendite p. a.Endkapital (nominal)Kaufkraft heute
Ihre Annahme
Vorsichtiges Szenario

Das vorsichtige Szenario ist keine Untergrenze. In ungünstigen Marktphasen sind auch niedrigere Ergebnisse bis hin zu zeitweisen Verlusten möglich, insbesondere bei kurzer Anspardauer.

Steuerliche Betrachtung

Die folgende Rechnung zeigt beides: die laufende Besteuerung während der Ansparphase durch die Vorabpauschale und die Abgeltungsteuer, die beim Verkauf auf den Gewinn anfällt. Sie ist bewusst vereinfacht und ersetzt keine steuerliche Berechnung.

BetrachtungEndkapital (nominal)Kaufkraft heute
Endkapital vor Steuern
Nach Vorabpauschale (Ende der Ansparphase)
Auszahlung nach Verkauf und Abgeltungsteuer

Wie ETF-Sparpläne besteuert werden

Bei thesaurierenden Fonds und ETFs, die Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen, greift eine gesetzliche Regelung: die Vorabpauschale nach § 18 Investmentsteuergesetz. Sie sorgt dafür, dass ein Teil der Wertentwicklung bereits während der Ansparphase besteuert wird, nicht erst beim späteren Verkauf. Damit soll ein reiner Steuerstundungsvorteil vermieden werden.

Die Höhe hängt von mehreren jährlich wechselnden Größen ab: dem Basiszins, dem Depotwert zu Jahresbeginn, der tatsächlichen Wertentwicklung des Jahres sowie der Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktienfonds. Den Basiszins errechnet die Deutsche Bundesbank auf den ersten Börsentag des Jahres; bekannt gegeben wird er vom Bundesministerium der Finanzen. Für 2026 beträgt er 3,20 Prozent, für 2025 lag er bei 2,53 Prozent. Der Rechner setzt den Wert für 2026 über die gesamte Laufzeit an – tatsächlich wechselt er jedes Jahr. In Jahren mit Verlusten oder sehr niedrigem Basiszins fällt keine oder kaum Vorabpauschale an.

Über einen Freistellungsauftrag bleiben Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag (1.000 Euro für Alleinstehende, 2.000 Euro für zusammen veranlagte Paare) steuerfrei. Gerade in den ersten Sparjahren mit kleinem Depot bleibt die Vorabpauschale dadurch häufig ohne tatsächliche Steuerwirkung. Wie sich das konkret auf Ihre Situation auswirkt, hängt von Ihren übrigen Kapitalerträgen und Ihrer persönlichen Lage ab – das lässt sich nur individuell und im Zusammenspiel mit einer steuerlichen Beratung klären.

Der Unterschied zwischen Gewinn und dem, was ankommt. Das Endkapital im oberen Teil dieser Seite ist ein Wert vor Steuern. Beim Verkauf wird der Gewinn besteuert, also die Differenz zwischen Verkaufserlös und eingezahlten Beiträgen. Bei Aktienfonds bleiben davon 30 Prozent als Teilfreistellung außer Ansatz. Auf den Rest fallen 25 Prozent Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag an, zusammen 26,375 Prozent. Dieser Posten ist regelmäßig deutlich größer als die Vorabpauschale der gesamten Ansparzeit.

Beide Steuern addieren sich nicht. Die während der Haltedauer angesetzten Vorabpauschalen mindern beim Verkauf den Gewinn, und zwar in voller Höhe vor der Teilfreistellung (§ 19 Absatz 1 Satz 3 und 4 Investmentsteuergesetz). Das gilt auch für Vorabpauschalen, die wegen des Sparerpauschbetrags gar nicht zu einer Zahlung geführt haben. Die Vorabpauschale zieht die Steuer also zeitlich vor, sie erhöht die Gesamtlast nicht wesentlich. Was sie kostet, ist der entgangene Zinseszins auf den vorzeitig abgeführten Betrag.

Wie entnommen wird, verändert die Steuerlast. Der Rechner unterstellt, dass am Ende der Anspardauer alles auf einmal verkauft wird. Dann wird der gesamte Gewinn in einem einzigen Jahr steuerpflichtig, und der Sparerpauschbetrag greift genau einmal. Wer stattdessen über mehrere Jahre entnimmt, realisiert je Entnahme nur den anteiligen Gewinn und kann den Pauschbetrag in jedem dieser Jahre erneut nutzen. Bei langen Entnahmezeiträumen macht das einen spürbaren Unterschied. Welcher Entnahmeweg im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der übrigen Einkommenssituation ab und gehört mit einer steuerberatenden Person besprochen.

Nicht jeder ETF wird gleich behandelt. Die hier angesetzten 30 Prozent Teilfreistellung gelten für Aktienfonds mit einer Aktienquote von mindestens 51 Prozent. Bei Mischfonds beträgt sie 15 Prozent, bei reinen Anleihe- und Geldmarktfonds entfällt sie. Für Immobilienfonds gelten eigene Sätze. Wer nicht in einen klassischen Aktien-ETF spart, erhält mit diesem Rechner daher ein zu günstiges Bild.

Nicht abgebildet sind Kirchensteuer, Ordergebühren und laufende Fondskosten sowie die anteilige Berechnung für unterjährig erworbene Anteile. Der Basiszins wird über die gesamte Laufzeit konstant gehalten. Die Vorabpauschale eines Jahres gilt steuerlich erst am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen; der Rechner ordnet sie vereinfacht dem Jahr selbst zu.

Datenstand: Basiszins zur Vorabpauschale 2026 (3,20 %, BMF-Schreiben vom 13.01.2026, IV C 1 - S 1980/00230/012/001). Sparerpauschbetrag 1.000 bzw. 2.000 Euro (§ 20 Absatz 9 Einkommensteuergesetz). Stand der Angaben: 30. Juli 2026.

Wichtiger Hinweis: Diese Berechnung ist ein vereinfachtes Modell auf Basis Ihrer Eingaben und einer gleichbleibenden jährlichen Rendite. Tatsächliche Wertentwicklungen verlaufen nicht gleichmäßig, sondern schwankend. Kosten und individuelle steuerliche Faktoren sind nicht berücksichtigt. Die steuerliche Betrachtung lässt sich zuschalten; sie ist ein vereinfachtes Modell und bildet keine persönliche Situation ab. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Entwicklung. Die Darstellung dient ausschließlich der Veranschaulichung und stellt weder eine Anlageempfehlung noch eine steuerliche Beratung dar.

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Erik Hägele – Finanz-Mehrwerte
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