ETF-Sparplanrechner

Wie sich regelmäßiges Sparen über die Zeit entwickeln kann – und warum der Zeitpunkt des Beginns zählt.

Bitte beachten: Ein ETF-Sparplan ist ein möglicher Baustein des Vermögensaufbaus, aber kein Allheilmittel. Eine tragfähige Altersvorsorge berücksichtigt weit mehr: die gesetzliche Rente, betriebliche und geförderte Vorsorgeformen, Ihre Absicherungssituation, Ihren Anlagehorizont, Ihre Risikotragfähigkeit sowie die steuerliche Behandlung in Anspar- und Auszahlungsphase. Dieser Rechner liefert eine vereinfachte Modellrechnung und ersetzt weder eine individuelle Beratung noch eine steuerliche Beratung.

Ihre Angaben

25 €2.000 €
5 Jahre45 Jahre
0 %10 %
Langfristige Durchschnittsrenditen breit gestreuter Aktienanlagen lagen historisch grob zwischen 6 % und 8 % pro Jahr – ohne Gewähr für die Zukunft und vor Kosten und Steuern.
0 %5 %
Für die Betrachtung der Kaufkraft in heutigem Geldwert.
0 Jahre15 Jahre
Zeigt, wie sich ein späterer Start bei gleicher Sparrate auswirkt.
Zeigt zusätzlich, wie eine laufende Besteuerung während der Ansparphase das Ergebnis grob beeinflussen könnte. Vereinfachte Schätzung, keine steuerliche Beratung – Erläuterung siehe unten.

Ergebnis

Eingezahlte Beiträge
Endkapital (nominal)
Kaufkraft heute (real)
Wertzuwachs über Einzahlung

Früher oder später beginnen

SzenarioEinzahlungEndkapital (nominal)Kaufkraft heute
Beginn heute
Späterer Beginn

Wenn es schlechter läuft

Aktienmärkte schwanken. Die folgende Zeile zeigt dasselbe Sparen unter einer deutlich vorsichtigeren Renditeannahme, damit das Ergebnis nicht nur den günstigen Verlauf abbildet.

AnnahmeRendite p. a.Endkapital (nominal)Kaufkraft heute
Ihre Annahme
Vorsichtiges Szenario

Das vorsichtige Szenario ist keine Untergrenze. In ungünstigen Marktphasen sind auch niedrigere Ergebnisse bis hin zu zeitweisen Verlusten möglich, insbesondere bei kurzer Anspardauer.

Grobe Näherung der Vorabpauschale

Die folgende Schätzung zeigt, wie eine laufende Besteuerung während der Ansparphase das Ergebnis in etwa mindern könnte. Sie ist bewusst grob und ersetzt keine steuerliche Berechnung.

BetrachtungEndkapital (nominal)Kaufkraft heute
Ohne Steuerabzug
Mit geschätzter Vorabpauschale

Was ist die Vorabpauschale?

Bei thesaurierenden Fonds und ETFs, die Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen, greift eine gesetzliche Regelung: die Vorabpauschale nach § 18 Investmentsteuergesetz. Sie sorgt dafür, dass ein Teil der Wertentwicklung bereits während der Ansparphase besteuert wird, nicht erst beim späteren Verkauf. Damit soll ein reiner Steuerstundungsvorteil vermieden werden.

Die Höhe hängt von mehreren jährlich wechselnden Größen ab: dem von der Deutschen Bundesbank festgelegten Basiszins (für 2026: 3,20 Prozent), dem Depotwert zu Jahresbeginn, der tatsächlichen Wertentwicklung des Jahres sowie der Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktienfonds. In Jahren mit Verlusten oder sehr niedrigem Basiszins fällt keine oder kaum Vorabpauschale an. Bereits gezahlte Beträge werden beim späteren Verkauf angerechnet, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht – die Steuer wird also eher vorgezogen als zusätzlich erhoben.

Über einen Freistellungsauftrag bleiben Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag (1.000 Euro für Alleinstehende, 2.000 Euro für zusammen veranlagte Paare) steuerfrei. Gerade in den ersten Sparjahren mit kleinem Depot bleibt die Vorabpauschale dadurch häufig ohne tatsächliche Steuerwirkung. Wie sich das konkret auf Ihre Situation auswirkt, hängt von Ihren übrigen Kapitalerträgen und Ihrer persönlichen Lage ab – das lässt sich nur individuell und im Zusammenspiel mit einer steuerlichen Beratung klären.

Datenstand: Basiszins zur Vorabpauschale 2026 (3,20 %). Stand der Angaben: Juli 2026.

Wichtiger Hinweis: Diese Berechnung ist ein vereinfachtes Modell auf Basis Ihrer Eingaben und einer gleichbleibenden jährlichen Rendite. Tatsächliche Wertentwicklungen verlaufen nicht gleichmäßig, sondern schwankend. Kosten, Steuern (etwa Abgeltungsteuer und Vorabpauschale) sowie individuelle Faktoren sind nicht berücksichtigt. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Entwicklung. Die Darstellung dient ausschließlich der Veranschaulichung und stellt weder eine Anlageempfehlung noch eine steuerliche Beratung dar.

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Erik Hägele – Finanz-Mehrwerte
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