Wie sich regelmäßiges Sparen über die Zeit entwickeln kann – und warum der Zeitpunkt des Beginns zählt.
| Szenario | Einzahlung | Endkapital (nominal) | Kaufkraft heute |
|---|---|---|---|
| Beginn heute | – | – | – |
| Späterer Beginn | – | – | – |
Aktienmärkte schwanken. Die folgende Zeile zeigt dasselbe Sparen unter einer deutlich vorsichtigeren Renditeannahme, damit das Ergebnis nicht nur den günstigen Verlauf abbildet.
| Annahme | Rendite p. a. | Endkapital (nominal) | Kaufkraft heute |
|---|---|---|---|
| Ihre Annahme | – | – | – |
| Vorsichtiges Szenario | – | – | – |
Das vorsichtige Szenario ist keine Untergrenze. In ungünstigen Marktphasen sind auch niedrigere Ergebnisse bis hin zu zeitweisen Verlusten möglich, insbesondere bei kurzer Anspardauer.
Die folgende Schätzung zeigt, wie eine laufende Besteuerung während der Ansparphase das Ergebnis in etwa mindern könnte. Sie ist bewusst grob und ersetzt keine steuerliche Berechnung.
| Betrachtung | Endkapital (nominal) | Kaufkraft heute |
|---|---|---|
| Ohne Steuerabzug | – | – |
| Mit geschätzter Vorabpauschale | – | – |
Bei thesaurierenden Fonds und ETFs, die Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen, greift eine gesetzliche Regelung: die Vorabpauschale nach § 18 Investmentsteuergesetz. Sie sorgt dafür, dass ein Teil der Wertentwicklung bereits während der Ansparphase besteuert wird, nicht erst beim späteren Verkauf. Damit soll ein reiner Steuerstundungsvorteil vermieden werden.
Die Höhe hängt von mehreren jährlich wechselnden Größen ab: dem von der Deutschen Bundesbank festgelegten Basiszins (für 2026: 3,20 Prozent), dem Depotwert zu Jahresbeginn, der tatsächlichen Wertentwicklung des Jahres sowie der Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktienfonds. In Jahren mit Verlusten oder sehr niedrigem Basiszins fällt keine oder kaum Vorabpauschale an. Bereits gezahlte Beträge werden beim späteren Verkauf angerechnet, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht – die Steuer wird also eher vorgezogen als zusätzlich erhoben.
Über einen Freistellungsauftrag bleiben Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag (1.000 Euro für Alleinstehende, 2.000 Euro für zusammen veranlagte Paare) steuerfrei. Gerade in den ersten Sparjahren mit kleinem Depot bleibt die Vorabpauschale dadurch häufig ohne tatsächliche Steuerwirkung. Wie sich das konkret auf Ihre Situation auswirkt, hängt von Ihren übrigen Kapitalerträgen und Ihrer persönlichen Lage ab – das lässt sich nur individuell und im Zusammenspiel mit einer steuerlichen Beratung klären.
Datenstand: Basiszins zur Vorabpauschale 2026 (3,20 %). Stand der Angaben: Juli 2026.
Wichtiger Hinweis: Diese Berechnung ist ein vereinfachtes Modell auf Basis Ihrer Eingaben und einer gleichbleibenden jährlichen Rendite. Tatsächliche Wertentwicklungen verlaufen nicht gleichmäßig, sondern schwankend. Kosten, Steuern (etwa Abgeltungsteuer und Vorabpauschale) sowie individuelle Faktoren sind nicht berücksichtigt. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Entwicklung. Die Darstellung dient ausschließlich der Veranschaulichung und stellt weder eine Anlageempfehlung noch eine steuerliche Beratung dar.
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Erik Hägele – Finanz-Mehrwerte
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