Ermitteln Sie den tatsächlichen Bedarf an Krankentagegeld – unter Berücksichtigung von Einmalzahlungen, geldwerten Vorteilen, dem ausgezahlten gesetzlichen Krankengeld und bereits bestehender Absicherung.
Durchschnitt der letzten 12 Monate vor Antragstellung.
Grundlage der gesetzlichen Krankengeldberechnung (70 % des Bruttoentgelts, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze).
Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Boni – soweit beitragspflichtig. Fließen nach gesetzlicher Systematik mit einem Zwölftel in das Regelentgelt für das Krankengeld ein.
Etwa private Nutzung eines Firmenwagens.
Der tatsächliche Finanzbedarf bildet ab, was im Krankheitsfall wirklich gedeckt sein muss. „Nach Gewinn“ orientiert sich am erwirtschafteten Arbeitseinkommen.
Miete, Lebensmittel, Versicherungen, Vorsorge – Ihr privater Bedarf.
Kosten, die auch bei Arbeitsunfähigkeit weiterlaufen: Büro-/Ateliermiete, Leasing, laufende Versicherungen, ggf. Personal.
Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben, im Durchschnitt der letzten 12 Monate – entspricht dem Arbeitseinkommen aus dem Steuerbescheid.
Gewinn abzüglich Einkommensteuer, Kranken-, Pflege- und Altersvorsorgebeiträge – also das, was Ihnen gesund tatsächlich zum Leben bleibt. Dieser Wert dient ausschließlich der Begrenzung: Das Krankentagegeld darf das Nettoeinkommen nach den Versicherungsbedingungen nicht übersteigen.
Etwa Tantiemen oder saisonale Mehreinnahmen – wird kalendertäglich (÷ 365) umgelegt. Optional.
Voreingestellt sind 42 Tage gesetzliche Entgeltfortzahlung. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag können eine längere Fortzahlung vorsehen – prüfen Sie diese und wählen Sie die passende Stufe.
Karenzzeiten unter 14 Tagen sind sehr teuer und selten wirtschaftlich. Eine Rücklage für rund zwei Monate vorausgesetzt, sind Tag 29 bis 43 meist ein guter Kompromiss.
Grundlage des gesetzlichen Krankengeldes: gemeldetes Jahreseinkommen ÷ 360 × 70 %. Achtung: Ein niedrig gemeldetes Einkommen senkt das Krankengeld entsprechend.
Der im Wahltarif vereinbarte kalendertägliche Krankengeldsatz. Ohne Angabe wird der gesetzliche Anspruch (70 % der beitragspflichtigen Einnahmen, gedeckelt) geschätzt.
Freitext für Sonderfälle. Dieser Betrag wird nicht automatisch verrechnet, sondern als Notiz im Ergebnis ausgewiesen.
Tragen Sie hier bestehende Krankentagegeld-Verträge mit Versicherer und vereinbartem Tagessatz ein. Mehrere Einträge werden addiert.
Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Die kalendertägliche Umrechnung erfolgt mit 365 Tagen. Das gesetzliche Krankengeld wird nach den allgemeinen Regeln (70 % des Bruttoentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze) geschätzt; der tatsächliche Anspruch kann abweichen. Maßgeblich sind stets die Bedingungen des jeweiligen Versicherers sowie Ihre individuellen vertraglichen und gesetzlichen Verhältnisse.
Erik Hägele | Finanz-Mehrwerte · Berneckstr. 11, 70569 Stuttgart · finanz-mehrwerte.de