Wohngebäudeversicherung: Schadensfälle aus der Praxis
Echter Praxisfall
Drei Schäden in sieben Jahren – und zwei Entscheidungen, die lange vorher fielen
Über die Erstattung eines fünfstelligen Überschwemmungsschadens entschied ein Baustein, der Jahre zuvor gewählt wurde. Über die Zukunft des Vertrags entschied der Verlauf.
Ausgangslage
Ein Neubau in Flussnähe. Die Verträge für die Bauzeit – Bauleistungsversicherung, Bauherrenhaftpflicht und Feuerrohbauversicherung – werden vor Baubeginn abgeschlossen. Die Wohngebäudeversicherung schließt an die Bauzeit an und enthält von Beginn an den Baustein für die weiteren Naturgefahren. Alle Verträge laufen beim selben Versicherer.
Schadenbild
Über sieben Jahre werden drei Schäden gemeldet. 2017, noch während der Bauzeit, ein sonstiges Elementarereignis an der Baustelle; getragen wird es von der Bauleistungsversicherung, die Entschädigung liegt im niedrigen dreistelligen Bereich. 2021 ein Überschwemmungsschaden am inzwischen bezogenen Gebäude; der Fall wird gemeldet und ohne Zahlung geschlossen. 2024 dann der große Schaden: Keller und Erdgeschoss werden überflutet, die Entschädigung beträgt über 46.000 EUR.
Regulierung und Folgeentwicklung
Der große Schaden ist der Auslöser. In der Folge ist der Versicherer nur noch bereit, den Vertrag zu veränderten Bedingungen fortzuführen. Ein Marktvergleich zeigt, dass andere Versicherer keine bessere Lösung anbieten. Durch gezielte Verhandlung mit dem bestehenden Versicherer wird eine Anschlusslösung gefunden: Der Beitrag steigt auf mehr als das Doppelte, im Gegenzug erhöht sich aber auch der Leistungsumfang des Tarifs deutlich.
Zwei Entscheidungen aus der Zeit vor den Schäden bestimmen den Ausgang. Die erste ist der Baustein für die weiteren Naturgefahren. Überschwemmung gehört nicht zur Grunddeckung einer Wohngebäudeversicherung, sondern wird gesondert vereinbart. Ohne diesen Baustein wäre der große Schaden nicht versichert gewesen – er hat hier über einen fünfstelligen Betrag entschieden. Die zweite Entscheidung ist der lückenlose Aufbau über beide Phasen: Leitungswasser, Sturm, Hagel und die weiteren Naturgefahren sind über die Wohngebäudeversicherung erst ab der Bezugsfertigkeit versichert. Für die Zeit davor stand die Bauleistungsversicherung bereit – und sie hat den Schaden von 2017 auch getragen.
Ein dritter Punkt betrifft den Verlauf. Auch ein gemeldeter Schaden ohne Zahlung steht im Schadenverlauf und zählt bei einer späteren Bewertung mit. Häufen sich Meldungen, kann ein Versicherer einen Vertrag nur noch zu schlechteren Konditionen oder gar nicht mehr fortführen wollen. Wer dann allein am Markt unterwegs ist, hat häufig schlechtere Karten als jemand, der mit Marktüberblick gezielt nachverhandelt.
Echter Praxisfall
Leitungswasserschaden über 110.000 EUR – weil eine Deckungslücke rechtzeitig geschlossen wurde
Eine Vertragsprüfung zwei Jahre vor dem Schaden entscheidet über eine sechsstellige Erstattung.
Ausgangslage
Im Rahmen einer Vertragsprüfung stellt sich heraus, dass der bestehende Wohngebäudevertrag einer Mandantin keinen Schutz gegen Leitungswasserschäden enthält – und auch kein separater Vertrag bei einem anderen Versicherer besteht. Anfang 2012 wird daraufhin der Versicherer gewechselt und gleichzeitig eine Leitungswasserdeckung in den neuen Vertrag aufgenommen.
Schadenbild
Knapp zwei Jahre später, 2014, kommt es zu einem ausgedehnten Leitungswasserschaden, der nahezu das gesamte Haus betrifft. Bad und Küche müssen komplett erneuert werden, ein Statiker muss prüfen, ob das Gebäude einsturzgefährdet ist. Die Mandantin muss über mehrere Monate in einer Ferienwohnung leben.
Regulierung
Der Versicherer erstattet insgesamt über 110.000 EUR. Davon werden 500 EUR vertragliche Selbstbeteiligung abgezogen sowie weitere rund 500 EUR, weil bei der Sanierung in Teilbereichen hochwertigere Materialien verbaut werden, als zuvor vorhanden waren. Die Mandantin ist mit der Regulierung sehr zufrieden.
Wäre die Mandantin beim alten Versicherer ohne Leitungswasserschutz geblieben, hätte sie bei diesem konkreten Schaden überhaupt keine Leistung erhalten, da der Bereich Leitungswasser ja schlichtweg gar nicht versichert war zuvor. Die rechtzeitige Prüfung und Anpassung des Vertrags – zwei Jahre vor dem Schadenfall – hat über eine sechsstellige Erstattungssumme entschieden. Genau das ist der Unterschied, den eine regelmäßige Vertragsprüfung machen kann, lange bevor überhaupt ein Schaden in Sicht ist.
Alle Praxisfälle sind anonymisiert dargestellt. Versicherernamen werden bewusst nicht genannt – es geht nicht um die Empfehlung einzelner Anbieter, sondern um die Frage, worauf es bei der Tarifauswahl und Schadenbegleitung ankommt.
Worauf es bei Leitungswasser, Elementarschäden und der Versicherungssumme ankommt, steht auf der Seite zur Wohngebäudeversicherung.
Welcher Vertrag die Zeit vor der Bezugsfertigkeit trägt, steht auf der Seite zur Bauleistungsversicherung.
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