Auslandsreisekrankenversicherung

Die Auslandsreisekrankenversicherung wird häufig unterschätzt – dabei können die Unterschiede zwischen den Tarifen im Ernstfall erhebliche finanzielle und gesundheitliche Konsequenzen haben.

Ein weit verbreiteter Irrtum: „Meine gesetzliche Krankenkasse zahlt doch im Ausland.“ Das stimmt nur eingeschränkt – und für einen der wichtigsten Leistungsbausteine gilt es grundsätzlich nicht.

Wichtig: Der medizinische Rücktransport ist in keiner gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Die Kosten dafür können schnell fünfstellig werden – und sind ohne entsprechende Zusatzversicherung vollständig selbst zu tragen.


Worauf es bei der Tarifwahl ankommt

Nicht alle Tarife leisten dasselbe – auch wenn die Beiträge ähnlich sind. Ein konkretes Beispiel aus den Versicherungsbedingungen zeigt, warum ein genauer Blick lohnt:

Beispiel – Ende des Versicherungsschutzes (§ 8):

Für leistungspflichtige Versicherungsfälle, die am 57. Reisetag noch andauern, erbringt die INTER bei nachgewiesener Transportunfähigkeit die Versicherungsleistungen bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit weiter.

Diese Regelung ist bei weitem nicht bei allen Anbietern so geregelt – und macht im Ernstfall einen erheblichen Unterschied.


Wichtige Hinweise zur Versicherungsdauer

Der Beitrag gilt immer für ein Kalenderjahr. Beginnt die Versicherung im Oktober, ist der Beitrag vollständig zu entrichten – die Versicherung gilt jedoch nur bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres. Ab dem 1. Januar des Folgejahres wird der Beitrag erneut abgebucht.

Die Versicherung verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Kalenderjahresende gekündigt wird.


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Einen leistungsstarken Tarif der INTER Versicherung können Sie direkt online abschließen – unkompliziert und ohne zusätzlichen Aufwand:

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Sie werden auf die Abschlussseite der INTER Versicherung weitergeleitet. Der Abschluss erfolgt über Erik Hägele als zugelassenen Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 GewO.


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