Versicherungsvermittler – Definition und Unterscheidung
Nicht jeder Versicherungsvermittler arbeitet im Interesse des Kunden. Die rechtliche Einordnung macht einen entscheidenden Unterschied – sowohl bei der Beratungsqualität als auch bei der Frage, wessen Interessen im Mittelpunkt stehen.
Versicherungsmakler
Im Register eingetragen als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Der Versicherungsmakler ist Interessenvertreter seiner Mandantinnen und Mandanten. Er ist verpflichtet, die Interessen seiner Mandanten gegenüber den Versicherern zu wahren – und steht damit auf der Seite der Kunden, nicht der Versicherungsgesellschaften.
Der Versicherungsmakler ist an keine Gesellschaft gebunden. Er wählt aus den Produktangeboten einer hinreichenden Anzahl verschiedener Versicherer am Markt aus oder arbeitet mit einem definierten Kreis von Versicherern zusammen, die er seinen Mandanten transparent benennt.
Erik Hägele ist seit 2002 als zugelassener Versicherungsmakler tätig – eingetragen im Vermittlerregister der DIHK gemäß § 34d Abs. 1 GewO.
Ungebundener Versicherungsvertreter (Mehrfachagent)
Im Register eingetragen als Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Der ungebundene Vertreter ist Handelsvertreter und damit Interessenvertreter der Versicherungsunternehmen, für die er tätig ist. Er ist verpflichtet, die Interessen der von ihm vertretenen Versicherer gegenüber dem Kunden zu wahren.
Der ungebundene Vertreter ist frei in der Wahl seiner Versicherungspartner, muss diese seinen Kunden benennen – ist aber nicht verpflichtet, einen hinreichenden Marktüberblick zu gewährleisten.
Gebundener Versicherungsvertreter (Ausschließlichkeitsvermittler)
Im Register eingetragen als Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 GewO.
Gebundene Vertreter sind Handelsvertreter oder Angestellte und damit Interessenvertreter der von ihnen vertretenen Versicherungsunternehmen. Sie sind verpflichtet, ausschließlich im Interesse dieser Unternehmen zu handeln, und müssen den oder die Versicherer benennen, für die sie tätig sind.
Fazit: Von allen Versicherungsvermittlern steht allein der Versicherungsmakler rechtlich und inhaltlich auf der Seite seiner Kunden.

