Warum ein Versicherungsmakler?

Die Begriffe werden im Alltag oft durcheinandergeworfen – selbst in der Presse werden Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter, Mehrfachagent oder Finanzberater häufig fälschlicherweise gleichgesetzt. Dabei macht der Unterschied in der Praxis einen erheblichen Unterschied.


Der entscheidende Unterschied

Nur der Versicherungsmakler ist gesetzlich verpflichtet, ausschließlich im Interesse seiner Mandantinnen und Mandanten zu handeln. Vertreter und Agenten hingegen – ob gebunden oder ungebunden – stehen rechtlich auf der Seite der Versicherungsgesellschaften, für die sie tätig sind.

Das bedeutet in der Praxis:

  • Der Makler vergleicht den Markt – ohne Bindung an einzelne Anbieter
  • Der Makler empfiehlt, was zur individuellen Situation passt – nicht was sich am einfachsten vermitteln lässt
  • Der Makler begleitet seine Mandanten langfristig – auch bei Vertragsänderungen und im Schadensfall
  • Der Makler haftet für seine Beratung – und ist zur Berufshaftpflicht verpflichtet

Zur Veranschaulichung

Das folgende Video erklärt anschaulich, warum ein freier Versicherungsmakler der richtige Ansprechpartner ist:


Was das konkret bedeutet

Wer einen Versicherungsmakler beauftragt, erhält einen Ansprechpartner, der nicht im Auftrag einer Versicherungsgesellschaft handelt – sondern im eigenen Auftrag des Mandanten. Die Vergütung des Maklers erfolgt durch Courtagen der Versicherer, die im Beitrag bereits enthalten sind – ein separates Honorar wird in der Regel nicht berechnet.

Die genaue rechtliche Abgrenzung zwischen Versicherungsmakler, Mehrfachagent und gebundenem Vertreter finden Sie auf der Seite Versicherungsvermittler – Definition und Unterscheidung.

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