Viele Anwärterinnen und Anwärter beginnen ihre Ausbildung in der festen Überzeugung, mit der Verbeamtung sei die eigene Arbeitskraft ein Berufsleben lang durch den Staat abgesichert. Bei einer dauerhaften Erkrankung, einer Dienstunfähigkeit oder den Folgen eines Unfalls springe schon der Dienstherr ein. Diese Annahme ist verständlich, trifft in der entscheidenden Phase des Berufseinstiegs aber gerade nicht zu. Wer sich noch in der Ausbildung oder in den ersten Dienstjahren befindet, steht bei einer Dienstunfähigkeit häufig ohne nennenswerte Absicherung da.

Diese Seite erklärt, warum das so ist, für wen die Lücke besonders groß ist und wie sie sich schließen lässt. Mit dem Beamtenversorgungsrechner weiter unten können Sie Ihre eigene Situation durchspielen.

Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit sind nicht dasselbe

Bei Angestellten prüft der Versicherer im Leistungsfall anhand seiner Vertragsbedingungen, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, in der Regel gemessen an der Frage, ob die zuletzt ausgeübte Tätigkeit noch zu mindestens der Hälfte ausgeübt werden kann. Bei Beamtinnen und Beamten greift ein anderer Mechanismus: Über die Dienstunfähigkeit entscheidet nicht ein Versicherer, sondern der Dienstherr auf Grundlage einer amtsärztlichen Untersuchung. Diese hoheitliche Feststellung folgt eigenen Maßstäben, die sich von der versicherungsvertraglichen Definition der Berufsunfähigkeit deutlich unterscheiden.

Für die private Absicherung hat das eine unmittelbare Folge. Eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung passt für Beamte nur eingeschränkt, weil sie im Leistungsfall eine eigene Prüfung nach ihren Bedingungen vornimmt. Sinnvoll ist ein Vertrag mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel, der sich verpflichtet, die Entscheidung des Dienstherrn über die Dienstunfähigkeit anzuerkennen, ohne den Fall zusätzlich nach eigenen Kriterien erneut zu bewerten. Ausführliche Informationen zur klassischen Absicherung für Angestellte finden Sie auf unserer Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Der teure Irrtum während der Ausbildung

Wer als Beamtin oder Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst steht, also etwa als Polizeianwärter, Rechtsreferendarin oder Anwärter im mittleren und gehobenen Dienst, hat bei einer Dienstunfähigkeit infolge Krankheit oder eines privaten Unfalls keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Stattdessen erfolgt die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, und es wird eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommen.

Damit beginnt das eigentliche Problem. Eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung setzt eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren voraus. In der Ausbildungsphase ist diese Wartezeit fast nie erfüllt. Wer also während der Ausbildung dauerhaft erkrankt oder verunglückt und deshalb den Dienst nicht fortsetzen kann, steht im ungünstigsten Fall ganz ohne Leistung da: kein Ruhegehalt vom Dienstherrn und keine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Dass dieses Szenario nicht theoretisch ist, zeigt der Fall eines Polizeianwärters, der sich privat bei einem Unfall verletzte und den Dienst über längere Zeit nicht ausüben konnte. Wenige Monate vor den abschließenden Prüfungen wurde das Verhältnis beendet, ohne Anspruch auf Unterhaltsbeitrag oder gesetzliche Rente.

Auch als junger Beamter auf Lebenszeit besteht eine Lücke

Der Schutz durch den Dienstherrn setzt nicht mit der Ernennung auf Lebenszeit ein, sondern erst nach Erfüllung einer fünfjährigen Wartezeit nach § 4 des Beamtenversorgungsgesetzes. Wer vor Ablauf dieser fünf ruhegehaltfähigen Dienstjahre dienstunfähig wird, wird versorgungsrechtlich behandelt wie ein Beamter auf Probe und erhält im Regelfall kein Ruhegehalt. Nur wenn die Dienstunfähigkeit auf einem Dienstunfall beruht, gilt die Wartezeit als erfüllt.

Das bedeutet: Selbst nach bestandener Ausbildung und Verbeamtung auf Lebenszeit bleibt in den ersten Berufsjahren eine spürbare Absicherungslücke bestehen. Sie schließt sich erst mit dem Erreichen der Wartezeit und wächst danach mit jedem weiteren Dienstjahr.

Ihre Situation durchrechnen

Mit dem folgenden Beamtenversorgungsrechner können Sie nachvollziehen, welche Leistung in Ihrer persönlichen Konstellation zu erwarten wäre. Wählen Sie Ihre Statusart, das zu simulierende Szenario, Ihren Dienstherrn sowie Ihre Besoldungsgruppe und stellen Sie die bisher abgeleisteten Dienstjahre ein. Das Ergebnis zeigt Ihnen unmittelbar, ob und in welcher Höhe ein Ruhegehalt bestünde und wo eine Versorgungslücke entsteht.

Der Rechner ist eine vereinfachte Simulation zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Auskunft der Versorgungsstelle. Maßgeblich sind die Angaben Ihres Dienstherrn.

Den Todesfall gesondert absichern

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung sichert das Risiko ab, zu Lebzeiten den Dienst dauerhaft nicht mehr ausüben zu können. Das Risiko des Todesfalls und damit die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen ist davon zu trennen. Zwar sieht das Beamtenrecht mit Witwen-, Witwer- und Waisengeld eine eigene Hinterbliebenenversorgung vor, doch auch diese ist an die Wartezeiten und den Status geknüpft und deckt den Bedarf nicht in jeder Lebenslage vollständig. Für die gezielte Absicherung von Ehepartner und Kindern kommen daher eigene Lösungen in Betracht, insbesondere eine Risikolebensversicherung. Welche Bausteine in welcher Höhe sinnvoll sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Worauf es bei der Auswahl ankommt

Nicht jeder Vertrag, der sich an Beamte richtet, bietet den gleichen Schutz. Bei der Auswahl kommt es unter anderem auf folgende Punkte an:

  • eine echte Dienstunfähigkeitsklausel, die die Entscheidung des Dienstherrn über die Dienstunfähigkeit anerkennt, statt eine erneute eigene Prüfung nach Bedingungen der Berufsunfähigkeit vorzunehmen
  • ein Verzicht des Versicherers darauf, die Leistung von einer eigenständigen Feststellung abhängig zu machen, sobald die Dienstunfähigkeit amtlich festgestellt ist
  • Nachversicherungsgarantien, die es erlauben, den Schutz bei Verbeamtung, Beförderung oder wichtigen Lebensereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen
  • eine Rentenhöhe, die zum tatsächlichen Bedarf passt und die Versorgungslücke bis zum regulären Ruhestand trägt
  • Regelungen für den Übergang zwischen den Statusarten, damit der Schutz vom Widerruf über die Probezeit bis zur Lebenszeit lückenlos bestehen bleibt

Als freier Versicherungsmakler mit marktbreiter Auswahl ohne Produktbindung prüfe ich für Sie, welche Bedingungen im konkreten Fall tragen und welcher Schutz zu Ihrer Laufbahn und Ihrer persönlichen Situation passt.

Persönliche Beratung

Ob Sie am Anfang der Ausbildung stehen, kurz vor der Verbeamtung auf Lebenszeit oder Ihren bestehenden Schutz überprüfen möchten: Eine fundierte Einschätzung Ihrer individuellen Situation ist die Grundlage jeder sinnvollen Entscheidung. Sprechen Sie mich an, wir schauen uns Ihre Absicherung gemeinsam an.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Nach oben scrollen