Erik Hägele – Finanz-Mehrwerte

Beamtenversorgungsrechner

Simulation zur Absicherung bei Dienstunfähigkeit – nach Statusart, Dienstherr und Dienstzeit

Diese Anwendung ist eine vereinfachte Simulation zur Veranschaulichung. Sie bildet typische Konstellationen ab und ersetzt keine individuelle Berechnung der Versorgungsstelle.

1Statusart

2Angenommenes Szenario

3Dienstherr und Amt

Für Zurechnungszeit und Versorgungsabschlag.

Falls zutreffend: Betrag aus Ihrer Bezügemitteilung, monatlich in Euro.

Relevant nur für Anwärter.

4Ruhegehaltfähige Dienstjahre

Bisher abgeleistete ruhegehaltfähige Dienstzeit 20 Jahre
0153045

Nur ruhegehaltfähige Zeiten ab der ersten Berufung ins Beamtenverhältnis. Ausbildungs- und Studienzeiten zählen nur eingeschränkt.

5Hinterbliebenenversorgung (optional)

Absicherung prüfen

Gerade bei Beamten auf Widerruf und auf Probe sowie bei jungen Beamten auf Lebenszeit besteht bei Dienstunfähigkeit häufig eine erhebliche Versorgungslücke. Diese Lücke zu Lebzeiten lässt sich mit einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel schließen.

Das Risiko des Todesfalls – und damit die Absicherung der Hinterbliebenen – ist davon zu trennen. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung leistet hierfür nicht. Zur Absicherung von Ehepartner und Kindern kommen andere Lösungen in Betracht, insbesondere eine Risikolebensversicherung. Welche Bausteine in welcher Höhe sinnvoll sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Beratung anfragen

Rechtlicher Hinweis

Diese Simulation dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung im Einzelfall dar. Die Ermittlung erfolgt vereinfacht auf Grundlage der wesentlichen Regelungen des Beamtenversorgungsrechts (u. a. §§ 4, 14, 19, 20, 23 BeamtVG sowie entsprechendes Landesrecht). Familienzuschläge sind lediglich als grobe Näherung berücksichtigt und weichen je nach Dienstherr, Mietenstufe und Ordnungszahl der Kinder ab; für Versorgungsempfänger gelten zudem Sonderregelungen (§ 50 BeamtVG). Individuelle Faktoren wie anrechenbare Vordienstzeiten, Teilzeit, weitere Zulagen sowie steuerliche und beihilferechtliche Aspekte bleiben unberücksichtigt. Maßgeblich sind allein die gesetzlichen Bestimmungen in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie der Festsetzungsbescheid der zuständigen Versorgungsstelle. Bitte prüfen Sie Ihre persönlichen Werte anhand Ihrer Bezügemitteilung oder der Auskünfte Ihres Dienstherrn. Eine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen.

Datenschutz

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