Unfallversicherung – wichtige Hinweise
Wichtige Hinweise zur Unfallversicherung
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Verbraucherzentralen, Bund der Versicherten, Finanztest, usw. raten von
Unfallrenten ab, da sehr teuer und eine Vielzahl von Verpflichtungen bei
Geltendmachung der Ansprüche notwendig sind. Fazit: Eher darauf verzichten
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Zunächt gelten die AUBs (Allgemeine Unfallbedingungen), die teils bei
guten Produkten durch Besondere Bedingungen ergänzt werden (also immer
nur positiv!!!). Darin ist u.a. auch eine bessere Gliedertaxe (wieviel Prozent
bei was man erhält) geregelt. Zudem Mitteilungspflichten, zusätzlich versicherte
Ereignisse, die als Unfall gelten, usw.
Fazit: Nur nach besonders guten Besonderen Bedingungen schauen.
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5-Jahres-Verträge bekommt kein Mandant von uns. So kann man flexibel
bleiben. Dennoch gehe ich von einer langfristigen Zusammenarbeit aus.
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Die Grundsumme ist bei UFV viel wichtiger als die Progression, da die Mehrzahl
der festgestellten Invaliditätsgrade im unteren Bereich ist (also nur Daumen, Fuß, Arm,
etc.). Dabei kommt man nicht auf 100% Invalidität. Die 1000% Progression einiger Anbieter
ist m.E. oft nur ein Lockangebot. Sieht gut aus, bringt aber meist nicht so viel, wie es aussieht.
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Eine Unfallversicherung deckt nur bleibende Schäden, bei denen eine
Invalidität festgestellt wurde (egal welcher Grad). Wenn man sich z.B. beide
Beine bricht und nach Wochen oder Monaten ist alles wieder okay, gibt es
keinen Cent aus der UFV. Das wissen viele nicht.
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Der Versicherungsnehmer hat gewisse Mitteilungspflichten bei möglicher
Invalidität, Tod, etc. Wenn man diesen nicht rechtzeitig nachkommt
(in den Bedingungen ist geregelt, wie schnell das zu erfolgen hat), geht man
ggf. leer aus, selbst wenn eine UFV zum Zeitpunkt des Unfalls bestanden hat.
Genau deshalb sind Besondere Bedingungen und verbesserte Regelungen
sinnvoll.
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Es sollte erst ein Abzug der Invaliditätsleistung ab 70% Mitwirkung einer bestehenden Erkrankung
vorgenommen werden können (Standard: bereits ab 25% Mitwirkungsanteil). Besser ist der
komplette Verzicht darauf seitens des Versicherers.
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Eine Unfallversicherung ersetzt nicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung
oder eine dread disease-Versicherung!