Beitragssatzänderungen bei den Gesetzlichen Krankenkassen für 2018

Beitragssatzänderungen bei den Gesetzlichen Krankenkassen für 2018

Aktuell vermelden die Gesetzlichen Krankenkassen ihre neuen Beiträge, die dann ab Januar 2018 gelten. Es gibt Beitragserhöhungen als auch Beitragssenkungen. Die meisten Krankenkassen lassen aber wohl ihren Beitrag unverändert.

ERHÖHUNGEN von Beiträgen (sortiert nach Höhe):
– BKK Scheufelen (regional): +0,2%-Punkte auf insgesamt 15,2%
– BKK VBU Verkehrsbau Union (bundesweit): +0,4%-Punkte auf insgesamt 15,9%
– BKK Technoform: +0,6%-Punkte auf insgesamt 15,9%
Erfahrungsgemäß werden wohl noch weitere Kassen in den ruhigen Weihnachtstagen Erhöhungen bekannt geben.

SENKUNGEN von Beiträgen (alphabetisch sortiert):
– AOK Bremen/Bremerhaven (regional): -0,3%-Punkte auf insgesamt 15,4%
– AOK Hessen (regional): -0,1%-Punkte auf insgesamt 15,6%
– AOK Nordwest (regional): -0,2%-Punkte auf insgesamt 15,5%
– AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (regional): -0,1%-Punkte auf insgesamt 15,6%
– Bertelsmann BKK (bundesweit): -0,08%-Punkte auf insgesamt 15,8%
– BKK Akzo Nobel Bayern (regional): -0,1%-Punkte auf insgesamt 15,1%
– BKK Euregio (regional): -0,12%-Punkte auf insgesamt 15,18%
– BKK Verbund Plus (bundesweit): -0,1%-Punkte auf insgesamt 15,3%
– IKK classic (bundesweit): -0,2%-Punkte auf insgesamt 15,8% – aber erst zum Mai 2018!
– Metzinger BKK (regional): -0,3%-Punkte auf insgesamt 14,6%
– R+V BKK (bundesweit): -0,1%-Punkte auf insgesamt 15,5%
– TK Techniker Krankenkasse (bundesweit): -0,1%-Punkte auf insgesamt 15,5%
Auch hier kommt sicherlich noch die eine oder andere Kasse hinzu.

Die meisten Kassen, darunter auch die großen Krankenkassen wie Barmer, DAK, KKH oder Knappschaft werden ihren Beitrag unverändert lassen.

Nur zur Erinnerung: Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6% und dieser wird von Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch bezahlt. Dazu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, der 2018 im definierten Durchschnitt 1,0% (im Vorjahr 1,1%) beträgt. Der gesamte Durchschnittsbeitrag liegt somit bei 15,6% ab dem 01.01.2018.

Ein Beispiel: Verdient jemand im Jahr 2018 durchschnittlich EUR 3.000,- brutto pro Monat und ist bislang bei der BKK VBU versichert (diese erhöht deutlich) und wechselt in die TK (diese senkt), dann spart er monatlich EUR 12,- (0,4% seines Gehalts) bzw. EUR 144,- pro Jahr.
Wechselt die Person in die günstigste bundesweit geöffnete Krankenkasse, die hkk (deren Beitrag bleibt unverändert), dann spart man sogar monatlich EUR 21,30 (0,71% seines Gehalts) bzw. EUR 255,60 pro Jahr.
ACHTUNG: Unbedingt die die Leistungsunterschiede beachten! Ein seriöser Vergleich von Gesetzlichen Krankenkassen beinhaltet immer sowohl einen Beitrags- als auch einen Leistungsvergleich.

Übrigens: Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen für 2018 finden Sie hier: Beitragsbemessungsgrenzen 2018

Zum VERGLEICH der Gesetzlichen Krankenkassen: (vorübergehend abgeschaltet)

Beitrags- und Leistungsvergleich der Gesetzlichen Krankenkassen

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