Der Fall „Spiegel“
Es gibt ein YouTube-Video zu diesem Thema, dass das Ganze ganz gut veranschaulicht.
Link zu Youtube
Zu den Vorsorgedokumenten gehören u.a.:
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Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht
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Patientenverfügung
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Betreuungsverfügung
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Sorgerechtsverfügung
- Unternehmervollmacht
Das häuftigste Missverständnis ist, dass weder eine Patientenverfügung, noch eine Vorsorgevollmacht/Generalvollmacht von einem Notar erstellt werden muss. Der Notar ist eine von drei Möglichkeiten, dies erstellen zu lassen. Meist auch die teuerste Lösung.
Was häufig vergessen wird, ist, dass man sich genauso Gedanken machen sollte, was die rasche Verfügbarkeit der Dokumente im Ernstfall angeht, was den Mißbrauchsschutz betrifft als auch betreffend der Priorisierung der bevollmächtigten Personen. Auch die stetige Aktualität der Dokumente wird unterschätzt. Einige haben diese Dokumente bereits vor Jahren anfertigen lassen. Jedoch haben sich Gesetze mittlerweile verändert, so dass selbst wenn diese rechtsicher wären, diese in Teilbereichen dann nicht gelten können (da neue Rechtsprechung). Desweiteren ist auf die Eintragung in die Bundesnotarkammer zu achten(wobei hier nur vermerkt wird, dass etwas existiert, nicht der Abruf der Daten an sich). Dies um nur einige Punkte zu nennen, die damit verbunden sind.
Zum Thema „Vorsorgedokumente“ gibt es drei rechtssichere Lösungsmöglichkeiten.
Diese werden auf meinen Infoveranstaltungen oder in einem persönlichen Gespräch
gerne erläutert.
Hinweis: Auch wichtig für Personen, die bereits solche Dokumente haben!
Um die „Betreuungsfalle“ zu verhindern, gibt es drei rechtssichere Möglichkeiten.
Nicht alle frei im Netz auffindbaren „Lösungen“ sind rechtlich gültig und rumdum sicher! Sprechen Sie mich bei Fragen und Bedarf gerne an. Tel. 0711 – 912 60 560
Für einen neutralen und allumfassenden Vortrag zu o.g. Thema kann man mich buchen.
Bei Interesse melden Sie sich gerne bei mir, um über mich die Details zu erfahren.