Gesundheitsangaben! Hinweise Risikoversicherungen

Vorgehensweise für die Beantragung einer Risikoversicherung:

Private Krankenversicherung – Krankenzusatzversicherung – Berufsunfähigkeitsversicherung – Schwere Krankheiten Versicherung – Pflegezusatzversicherung – Unfallversicherung – Risikolebensversicherung – Sterbegeldversicherung

Vor dem Ersttermin bitte ich Sie folgende Unterlagen bereitzustellen:

  • persönliche Aufstellung Ihrer Krankheiten und Arztbesuche/Krankenhausaufenthalte der letzten 5 Jahre ambulant, 10 Jahre stationär und bei Psychologe /Psychotherapeuten
  • Auskunft Ihrer Krankenkasse über Ihre Krankheitshistorie
  • Ausdruck Ihrer Kundendatei Ihres Hausarztes
  • Ausdruck Ihrer Kundendateien Ihrer Fachärzte. (Orthopäde, Hautarzt, HNO-Arzt usw.)

Eine effektive Beratung ohne diese Unterlagen ist nicht möglich und auch nicht zielführend.

Was veranlasst mich zu dieser Vorgehensweise?

  • Manchmal werden (aus Versehen) andere Krankheiten abgerechnet, als tatsächlich diagnostiziert wurde.
  • Der Antragsteller weiß selbst nicht mehr genau, weshalb er in den letzten Jahren in ärztlicher Behandlung war.

Hier trägt der Kunde ein hohes Risiko wenn er die Gesundheitsfragen nicht ordnungsgemäß beantwortet, denn die Versicherung kann aus dem abgeschlossenen Vertrag wegen der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung zurücktreten. Und wer zahlt schon gerne lange Zeit in eine Versicherung ein und bekommt dann keine Leistung?

Generell gilt:

Ganz wichtig ist die richtige und vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag.

Darüber sollte man sich nicht erst bei Antragstellung Gedanken machen, sondern

bereits im Vorfeld.

Sofern Vorerkrankungen vorhanden sind („alles was über Husten und Schnupfen hinausgeht“)

empfiehlt es sich, über einen unabhängigen Versicherungsmaker Risikovoranfragen zu stellen.

Zur Hilfe nimmt man dazu individuell passende Fragebögen und eine Art „Behandlungshistorie“.

Achtung!: Sofern falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden, kann der Versicherer

später anfechten, wird keine Leistung erbringen, den Vertrag kündigen und auch keine

Beiträge zurückbezahlen.

Wie komme ich an die Auskünfte?

Zum einen natürlich bei der Krankenkasse sich einen Auszug der Behandlungen der letzten 10 Jahre

geben lassen, zum anderen bei den betreffenden Ärzten selbst nachfragen und meist gegen ein

Kopierentgelt sich dies aushändigen lassen.

Und wenn der Arzt / der Behandler das nicht rausgibt?

Dann auf Paragraph 10 der Musterberufsordnung für Ärzte verweisen. Der Behandler muss dies tun.

Hier der betreffende Auszug aus dieser Berufsordnung als pdf:

Musterberufsordnung.Aerzte.Paragraph10