Krankenzusatzversicherungen – Hinweise

Hinweise zu diversen Sparten in der Krankenzusatzversicherung

 

 

Was muss beachtet bzw. erfragt / herausgefunden werden?

 

Alleine die allgemeinen Versicherungsbedingungen und Tarifbedingungen zählen!

 

Zahnzusatzversicherung:

  • Bis zu welchem Satz der Gebührenordnung GOZ?
  • Wartezeit?
  • Zahnstaffel/Leistungsstaffel?
  • kummulierte Leistungsstaffel oder einzelne Obergrenzen für das jeweilige Jahr?
  • Preis-Leistungs-Verzeichnis vorhanden? (ist einschränkend!)
  • Verblendung bis zu welchem Zahn?
  • Auch Implantate und Inlays versichert?
  • Kieferknochenaufbau / Augmentation mitversichert?
  • funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen mitversichert?
  • Tarif nur mit ZE oder auch ZB? KFO (vor allem bei Kindern) mitversichert?
  • Leistung in Prozent inkl. oder exklusive Kasse?
  • Bonusheft bei Kasse vorteilhaft oder gar Bedingung des Zusatztarifs?
  • Kalkulation nach Art der Lebensversicherung oder nach Art der Schadensversicherung?
  • Leistungserfahrungen
  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht seitens des Versicherers?

 

Zusatzversicherung für Heilpraktiker oder / und Naturheilverfahren

  • Bis zu welchem Satz der Gebührenodrnung GebüH?
  • Wartezeit?
  • Leistungsstaffel?
  • kummulierte Leistungsstaffel oder einzelne Obergrenzen für das jeweilige Jahr?
  • Preis-Leistungs-Verzeichnis vorhanden?
  • Hufelandverzeichnis mitversichert?
  • Leistung nur nach GebüH oder auch GOÄ (für Ärzte mit Zusatzqualifikation)?
  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht seitens des Versicherers?


Zusatzversicherung stationär (im Krankenhaus)

  • 1 / 2 Bett?
  • freie Arztwahl? („Chefarztbehandlung“)
  • Leistung auch über Höchstsatz der GOÄ? (also über 3,5 fach)
  • ambulante Operationen durch den Privatarzt mitversichert?
  • vor- und nachstationäre Untersuchungen mitversichert?
  • Erstattung der Differenzkosten für die Wahl eines anderen KHs?
  • stationäre Psychotherapie vollumfänglich eingeschlossen?
  • Regelung bei gemischten Heilanstalten? („Schwarzwaldklinik“)
  • Kalkulation mit Alterungsrückstellungen?
  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht seitens des Versicherers?

 

Zusatzversicherung für Vorsorgeuntersuchungen


Zusatzversicherung Kostenerstattungsprinzip („kassenversichert und doch Privatpatient“)

Generell:

Ganz wichtig ist die richtige und vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag.

Darüber sollte man sich nicht erst bei Antragstellung Gedanken machen, sondern bereits im Vorfeld.

Sofern Vorerkrankungen vorhanden sind („alles was über Husten und Schnupfen hinausgeht“) empfiehlt es sich, über einen unabhängigen Versicherungsmaker Risikovoranfragen zu stellen.

Zur Hilfe nimmt man dazu individuell passende Fragebögen und eine Art „Behandlungshistorie“.

 

Achtung!: Sofern falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden, kann der Versicherer später anfechten, wird keine Leistung erbringen, den Vertrag kündigen und auch keine Beiträge zurückbezahlen.