Änderungen bei der Riester-Rente
Kurz und knapp:
Erhöhung der Grundzulage ab 2018 von derzeit 154,-€ auf künftig 175,-€.
Neue Regelung bei der Abfindung von „Kleinbetragsrenten„:
Ist der monatliche Rentenanspruch bei einem Riester- Vertrag gering (ca. 30,-€), hat der Anbieter das Recht, diesen Rentenanspruch mit einer Einmalzahlung zu Beginn der Auszahlungsphase abzufinden. Diese Einmalzahlung ist im Jahr der Auszahlung voll steuerpflichtig. Ab dem Jahr 2018 werden diese Einmalzahlungen nun ermäßigt besteuert.
Neue Riester Produkte müssen ab 2018 ein Wahlrecht enthalten: Sparer können dann wählen, ob sie die Abfindung ihrer Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase erhalten möchten oder zum 01. Januar des Folgejahres.
Warum? Wird die Abfindung in dem Jahr des ersten vollen Rentenbezugs gezahlt, haben Sparer üblicherweise geringere Einkünfte. Die Steuerlast, die sich durch die Einmalzahlung ergibt, ist damit meist geringer.