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Monat: Dezember 2017

Änderungen bei der Riester-Rente

Kurz und knapp: Erhöhung der Grundzulage ab 2018 von derzeit 154,-€ auf künftig 175,-€. Neue Regelung bei der Abfindung von „Kleinbetragsrenten„: Ist der monatliche Rentenanspruch bei einem Riester- Vertrag gering (ca. 30,-€), hat der Anbieter das Recht, diesen Rentenanspruch mit einer Einmalzahlung zu Beginn der Auszahlungsphase abzufinden. Diese Einmalzahlung ist im Jahr der Auszahlung voll
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