Gesetzliche Informationspflicht: Diese Erstinformation dient der Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 11 Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) sowie den Anforderungen der IDD (Insurance Distribution Directive). Sie erhalten diese Information vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung.

1. Name, Anschrift und Kontaktdaten

Ihr Vermittler und Vertragspartner als Versicherungsmakler ist:

Kontaktdaten
Erik Hägele
Berneckstr. 11
70569 Stuttgart

Telefon: 0711-91260560
E-Mail: info@finanz-mehrwerte.de

2. Tätigkeitsart und Erlaubnisse

Ihr Vertragspartner ist tätig als:

Versicherungsmakler

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO), bei der zuständigen Behörde gemeldet und in das Register nach § 34d Abs. 7 GewO eingetragen.

Register-Nr. Versicherungsvermittlung
D-38F7-MULD4-68
Finanzanlagenvermittler

Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung (GewO).

Register-Nr. Finanzanlagenvermittlung
D-F-175-GJQP-88

Ausstellende Behörde: IHK Stuttgart  |  Aufsichtsbehörde: IHK Stuttgart, Jägerstr. 30, 70174 Stuttgart

Immobiliardarlehensvermittler

Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO).

Ausstellende Behörde: Gewerbeamt Stuttgart  |  Aufsichtsbehörde: Gewerbeamt Stuttgart, Eberhardstr. 37, 70173 Stuttgart

3. Gemeinsame Registerstelle nach § 11a Abs. 1 GewO

Status und Adresse Ihres Vermittlers können im Vermittlerregister geprüft werden:

Registerbehörde
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin

Telefon: 0180 600 585-0 (0,20 €/Anruf aus dem dt. Festnetz, höchstens 0,60 €/Anruf aus Mobilfunknetzen)
Fax: 030-203 081 000
E-Mail: infocenter@berlin.dihk.de
Internet: www.vermittlerregister.info

4. Erlaubnisbehörde und Aufsicht
Erlaubnisbehörde für § 34d und § 34f GewO
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Telefon: 0711/2005-0  |  Telefax: 0711/2005-354
E-Mail: info@stuttgart.ihk.de
Internet: www.stuttgart.ihk24.de
Erlaubnisbehörde für § 34i GewO
Gewerbeamt Stuttgart
Eberhardstraße 37, 70173 Stuttgart

5. Informationen über Art und Quelle der Vergütung als Versicherungsmakler

Die Vergütung der Maklertätigkeit erfolgt nach Wahl und Vereinbarung mit dem Kunden auf eine der folgenden Arten:

  • Courtage: In der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen oder einem Maklerpool ausgezahlt wird. Dies ist die übliche Vergütungsform.
  • Honorar: Eine gesondert mit dem Kunden vereinbarte Vergütung, die direkt durch den Kunden entrichtet wird. In diesem Fall erhält der Vermittler vom Versicherungsunternehmen keine Provision.

Courtage und Honorar werden nicht für denselben Vorgang kombiniert. Die konkrete Vergütungsart wird im Einzelfall transparent mit dem Kunden besprochen und vereinbart.

Ihr Vertragspartner besitzt eine gesetzeskonforme Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die Tätigkeit nach § 34d GewO.

6. Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenvermittlung (§ 34f GewO)

Im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung kann die Vergütung auf eine der folgenden Arten erfolgen:

  • Zuwendungen durch Dritte (Produktgeber/Maklerpools): Der Vermittler erhält eine in der Anlage enthaltene Vergütung vom Produktanbieter. Diese Zuwendungen dürfen behalten werden.
  • Vergütungsvereinbarung mit dem Kunden: Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden für die erfolgreiche Vermittlung des gewünschten Produkts.
  • Servicepauschale: Ergänzend zur Vermittlungstätigkeit kann mit dem Kunden eine gesonderte, vermittlungsunabhängige Servicevereinbarung geschlossen werden, auf deren Grundlage eine monatliche, halbjährliche oder jährliche Servicepauschale entrichtet wird.

Die konkret angewandte Vergütungsform hängt von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden sowie den vermittelten Finanzprodukten ab und wird im Einzelfall transparent kommuniziert.

Ihr Vertragspartner besitzt eine gesetzeskonforme Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die Tätigkeit nach § 34f GewO.

Produktauswahlpalette § 34f

Das Gesamtangebot der Beratungs- und Vermittlungsleistung beinhaltet mehr als 200 Investmentgesellschaften (Emittenten) mit über 6.000 in- und ausländischen Investmentfonds. Somit können nahezu alle in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen offenen Investmentfonds angeboten werden.

Die vollständige Liste der Emittenten und Anbieter wird dem Kunden auf Anfrage auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt. Sie kann darüber hinaus unter folgender Adresse abgerufen werden: www.kundenservicecenter.info

Die Investmentfonds werden bei folgenden Multifondslagerstellen in Depots für Sie verwahrt:

  • European Bank for Financial Services GmbH (ebase / FNZ Bank)
  • FIL Fondsbank GmbH (FFB)
  • Fondsdepot Bank GmbH
  • BNP Paribas S.A.

7. Leistungsentgelt bei der Immobiliardarlehensvermittlung (§ 34i GewO)

Der Vermittler ist unabhängig tätig. Die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler beinhaltet auch Beratung.

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehensvermittlung vom Darlehensgeber bzw. Maklerpool. Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehenssumme, Zinszahlungen und Prämien.

Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Sie wird zu einem späteren Zeitpunkt auf dem ESIS-Merkblatt mitgeteilt, welches Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss erhalten. Es können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

8. Beteiligungen von oder an Versicherungsunternehmen

Ihr Vertragspartner besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens.

Kein Versicherungsunternehmen und auch kein Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens besitzt eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital des Unternehmens des Vermittlers.

9. Schlichtungsstellen

Im Fall einer Streitigkeit steht Ihnen das Recht zu, folgende Schlichtungsstellen anzurufen:

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Barmbeker Straße 2, 2. OG
22303 Hamburg
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Ombudsmann der privaten Bausparkassen
Postfach 30 30 79
10730 Berlin
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin

10. Begriffserklärung zum Status der Versicherungsvermittler

Im Register nach § 34d GewO werden folgende Vermittlertypen unterschieden:

Versicherungsmakler
Im Register benannt als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Der Versicherungsmakler ist Interessenvertreter seiner Kunden. Er ist verpflichtet, die Interessen seiner Kunden gegenüber den Versicherern zu wahren, und steht damit auf der Seite des Kunden. Der Versicherungsmakler ist nicht an eine Gesellschaft gebunden. Er wählt entweder aus den Produktangeboten einer hinreichenden Zahl von verschiedenen Versicherern am Markt aus oder arbeitet mit einer bestimmten Anzahl von Versicherern zusammen, welche sein Vertrauen genießen und die er in diesem Fall seinen Kunden benennt.
Ungebundener Versicherungsvertreter (Mehrfachagent)
Im Register benannt als Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Der ungebundene Versicherungsvertreter ist Handelsvertreter und damit Interessenvertreter der von ihm zur Vermittlung angebotenen Versicherer. Er ist verpflichtet, die Interessen der von ihm vertretenen Versicherer gegenüber dem Kunden zu wahren, und steht damit auf Seiten der Versicherungsunternehmen. Der ungebundene Vertreter ist in seiner Entscheidung frei, mit welchen Versicherern er zusammenarbeitet. Er muss diese Versicherer seinen Kunden benennen. Der ungebundene Vertreter ist jedoch nicht verpflichtet, für seine Kunden einen hinreichenden Marktüberblick zu gewährleisten.
Gebundener Versicherungsvertreter (Ausschließlichkeitsvermittler)
Im Register benannt als Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 GewO. Gebundene Versicherungsvertreter sind Handelsvertreter oder Angestellte und damit Interessenvertreter der von ihnen vertretenen Versicherungen bzw. Unternehmen. Sie sind verpflichtet, die Interessen der von ihnen vertretenen Versicherungen bzw. Unternehmen gegenüber dem Kunden zu wahren, und stehen damit auf der Seite der von ihnen vertretenen Versicherungen bzw. Unternehmen. Der gebundene Vertreter muss den oder die Versicherer bzw. Unternehmen seinen Kunden benennen, für welche er ausschließlich tätig ist.

Allein der Versicherungsmakler steht auf der Seite des Kunden!

Stand: 2026. Diese Erstinformation wird bei wesentlichen Änderungen aktualisiert. Die Aushändigung dieser Information erfolgt vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung gemäß den gesetzlichen Anforderungen.
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