Schätzen Sie für eine typische Zahnbehandlung Ihren voraussichtlichen Eigenanteil – getrennt nach gesetzlich und privat Versicherten, mit Berücksichtigung des GOZ-Steigerungsfaktors und der Erstattungsgrenze Ihres Zusatztarifs. Kostenwerte orientieren sich am Großraum Stuttgart.
Beide Bereiche rechnen unabhängig voneinander mit eigener Logik. Wählen Sie hier den passenden Fall; nur der ausgewählte Bereich wird angezeigt und lässt sich drucken.
Gesetzlich Versicherte erhalten von der Krankenkasse einen Festzuschuss auf Basis der Regelversorgung. Bei privat Versicherten entfällt der Festzuschuss; maßgeblich ist dort der PKV-Tarif.
Maßgeblich ist eine ununterbrochene jährliche Vorsorgedokumentation im Bonusheft; ein einziges fehlendes Jahr setzt die Zählung auf null zurück. Die Härtefallregelung (100 % Festzuschuss bei geringem Einkommen) ist hier nicht berücksichtigt.
Stuttgart liegt preislich über dem Bundesdurchschnitt. Die Stufe verschiebt den angesetzten Kostenkorridor; die genauen Kosten ergeben sich erst aus dem Heil- und Kostenplan.
Die Kasse übernimmt bei gesetzlich Versicherten ohne Ausnahmeindikation nur den BEMA-Basisbetrag der jeweils passenden plastischen Füllung. Die Differenz zum Kompositfaktor der GOZ zahlen Sie über eine schriftliche Mehrkostenvereinbarung selbst.
Ohne Zusatzversicherung entfällt jede zusätzliche Erstattung; es bleibt der volle Eigenanteil nach Abzug von Festzuschuss beziehungsweise Kassenanteil.
Gemeint ist der durchschnittliche Faktor über das gesamte reguläre Honorar. Einzelne hochbewertete Positionen lassen sich unten gesondert erfassen. Der Faktor wirkt nur auf das Zahnarzthonorar, nicht auf Material- und Laborkosten, und gilt unabhängig davon, ob eine Zusatzversicherung besteht.
Tarife mit Begrenzung auf 2,3 lassen bei höheren Rechnungsfaktoren eine Lücke. „Ohne Begrenzung“ trägt auch Honorare oberhalb des 3,5-fachen Satzes mit.
Bezogen auf den Rechnungsbetrag einschließlich der gesetzlichen Vorleistung. Maßgeblich ist außerdem, ob Ihr Tarif den hier gewählten Leistungsbereich (Zahnersatz oder Zahnbehandlung) überhaupt in dieser Höhe versichert – viele Tarife erstatten Zahnersatz großzügig, Zahnbehandlung wie Füllungen oder Wurzelbehandlungen dagegen nur eingeschränkt oder gar nicht. Der hier angegebene Prozentsatz ist zudem eine Momentaufnahme ohne Berücksichtigung von Wartezeiten, Summenbegrenzungen in den ersten Vertragsjahren oder sonstigen Bedingungen, die am Markt üblich sind und den tatsächlichen Betrag schmälern können.
Vorgeschlagen ist ein szenariotypischer Erfahrungswert. Den genauen Betrag entnehmen Sie dem Heil- und Kostenplan.
Faktoren oberhalb von 3,5 erfordern eine vorherige schriftliche Vereinbarung nach § 2 GOZ.
Kieferorthopädie funktioniert grundlegend anders als Zahnersatz oder Füllungen: Es gibt keinen GOZ-Faktor und keinen Festzuschuss, sondern bei Kindern eine Einstufung nach Schweregrad (KIG), bei Erwachsenen praktisch nur Ausnahmefälle. Diese Einschätzung ist deshalb bewusst von der Berechnung im anderen Modus getrennt.
Die Einstufung nimmt ausschließlich der behandelnde Kieferorthopäde anhand der KIG-Richtlinien vor. Nur ab KIG 3 übernimmt die GKV die Regelversorgung.
Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Die Festzuschüsse beziehen sich auf die bundeseinheitlichen Beträge 2026 für die jeweilige Regelversorgung und die gewählte Bonusstufe. Der GOZ-Steigerungsfaktor wirkt ausschließlich auf den zahnärztlichen Honoraranteil; Material- und Laborkosten unterliegen nicht der GOZ. Maßgeblich sind stets der konkrete Heil- und Kostenplan, die Bedingungen des jeweiligen Versicherers sowie Ihre individuellen vertraglichen und gesetzlichen Verhältnisse.
Erik Hägele | Finanz-Mehrwerte · Berneckstr. 11, 70569 Stuttgart · finanz-mehrwerte.de