Erik Hägele – Finanz-Mehrwerte

Zahnzusatz-Eigenanteilsrechner

Schätzen Sie für eine typische Zahnbehandlung Ihren voraussichtlichen Eigenanteil – getrennt nach gesetzlich und privat Versicherten, mit Berücksichtigung des GOZ-Steigerungsfaktors und der Erstattungsgrenze Ihres Zusatztarifs. Kostenwerte orientieren sich am Großraum Stuttgart.

Was möchten Sie berechnen?

Beide Bereiche rechnen unabhängig voneinander mit eigener Logik. Wählen Sie hier den passenden Fall; nur der ausgewählte Bereich wird angezeigt und lässt sich drucken.

Ihre Situation

Gesetzlich Versicherte erhalten von der Krankenkasse einen Festzuschuss auf Basis der Regelversorgung. Bei privat Versicherten entfällt der Festzuschuss; maßgeblich ist dort der PKV-Tarif.

Maßgeblich ist eine ununterbrochene jährliche Vorsorgedokumentation im Bonusheft; ein einziges fehlendes Jahr setzt die Zählung auf null zurück. Die Härtefallregelung (100 % Festzuschuss bei geringem Einkommen) ist hier nicht berücksichtigt.

Geplante Behandlung

Zusätzlicher Knochenaufbau / Sinuslift Bei vielen Implantaten notwendig, wenn nicht genug Knochen vorhanden ist. Erhöht die Kosten spürbar.

Stuttgart liegt preislich über dem Bundesdurchschnitt. Die Stufe verschiebt den angesetzten Kostenkorridor; die genauen Kosten ergeben sich erst aus dem Heil- und Kostenplan.

Die Kasse übernimmt bei gesetzlich Versicherten ohne Ausnahmeindikation nur den BEMA-Basisbetrag der jeweils passenden plastischen Füllung. Die Differenz zum Kompositfaktor der GOZ zahlen Sie über eine schriftliche Mehrkostenvereinbarung selbst.

Honorarfaktor und Zusatztarif

Ohne Zusatzversicherung entfällt jede zusätzliche Erstattung; es bleibt der volle Eigenanteil nach Abzug von Festzuschuss beziehungsweise Kassenanteil.

Gemeint ist der durchschnittliche Faktor über das gesamte reguläre Honorar. Einzelne hochbewertete Positionen lassen sich unten gesondert erfassen. Der Faktor wirkt nur auf das Zahnarzthonorar, nicht auf Material- und Laborkosten, und gilt unabhängig davon, ob eine Zusatzversicherung besteht.

Tarife mit Begrenzung auf 2,3 lassen bei höheren Rechnungsfaktoren eine Lücke. „Ohne Begrenzung“ trägt auch Honorare oberhalb des 3,5-fachen Satzes mit.

Bezogen auf den Rechnungsbetrag einschließlich der gesetzlichen Vorleistung. Maßgeblich ist außerdem, ob Ihr Tarif den hier gewählten Leistungsbereich (Zahnersatz oder Zahnbehandlung) überhaupt in dieser Höhe versichert – viele Tarife erstatten Zahnersatz großzügig, Zahnbehandlung wie Füllungen oder Wurzelbehandlungen dagegen nur eingeschränkt oder gar nicht. Der hier angegebene Prozentsatz ist zudem eine Momentaufnahme ohne Berücksichtigung von Wartezeiten, Summenbegrenzungen in den ersten Vertragsjahren oder sonstigen Bedingungen, die am Markt üblich sind und den tatsächlichen Betrag schmälern können.

Einzelne hochbewertete Teilleistung gesondert erfassen In vielen Rechnungen wird mindestens eine Position deutlich höher abgerechnet als der Durchschnitt – etwa eine adhäsive Füllung, ein Pfeileraufbau oder eine chirurgische Position bis zum 5,9-fachen Satz. Hier können Sie eine solche Position mit eigenem Faktor abbilden.

Vorgeschlagen ist ein szenariotypischer Erfahrungswert. Den genauen Betrag entnehmen Sie dem Heil- und Kostenplan.

Faktoren oberhalb von 3,5 erfordern eine vorherige schriftliche Vereinbarung nach § 2 GOZ.

Kieferorthopädie – gesonderte Einschätzung

Kieferorthopädie funktioniert grundlegend anders als Zahnersatz oder Füllungen: Es gibt keinen GOZ-Faktor und keinen Festzuschuss, sondern bei Kindern eine Einstufung nach Schweregrad (KIG), bei Erwachsenen praktisch nur Ausnahmefälle. Diese Einschätzung ist deshalb bewusst von der Berechnung im anderen Modus getrennt.

Die Einstufung nimmt ausschließlich der behandelnde Kieferorthopäde anhand der KIG-Richtlinien vor. Nur ab KIG 3 übernimmt die GKV die Regelversorgung.

Weiteres Kind gleichzeitig in KFO-Behandlung? Reduziert den Vorleistungsanteil von 20 % auf 10 %.
Für Erwachsene übernimmt die GKV kieferorthopädische Behandlungen nur in absoluten Ausnahmefällen: bei schweren skelettalen Kieferanomalien, die eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung (Dysgnathie-Operation) erfordern, verknüpft an die KIG-Einstufungen A5, D4, D5, M4, M5, O5, B4 oder K4. Außerhalb dieser Fälle ist Kieferorthopädie bei Erwachsenen eine reine Privatleistung. Die Gesamtkosten liegen je nach Methode und Umfang üblicherweise zwischen 3.500 € und 15.000 €, Aligner-Systeme eher am oberen Ende dieser Spanne.
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Haftungsausschluss. Dieser Rechner dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung. Die hinterlegten Kostenkorridore sind Erfahrungswerte für den Großraum Stuttgart und können im Einzelfall deutlich abweichen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Berechnungen und Angaben wird keine Gewähr übernommen. Die Ergebnisse stellen keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar und ersetzen keine individuelle Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind allein der jeweilige Heil- und Kostenplan, die Bedingungen des Versicherers sowie Ihre individuellen vertraglichen und gesetzlichen Verhältnisse.

Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Die Festzuschüsse beziehen sich auf die bundeseinheitlichen Beträge 2026 für die jeweilige Regelversorgung und die gewählte Bonusstufe. Der GOZ-Steigerungsfaktor wirkt ausschließlich auf den zahnärztlichen Honoraranteil; Material- und Laborkosten unterliegen nicht der GOZ. Maßgeblich sind stets der konkrete Heil- und Kostenplan, die Bedingungen des jeweiligen Versicherers sowie Ihre individuellen vertraglichen und gesetzlichen Verhältnisse.

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