Wer zahlt, wenn Sie nicht mehr arbeiten können?
Drei Systeme sichern die Arbeitskraft ab – die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, das berufsständische Versorgungswerk und die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie greifen bei völlig unterschiedlichen Voraussetzungen. Dieser Check zeigt, welches in Ihrer Situation überhaupt zahlt.
Rechtlicher Hinweis und Haftungsausschluss: Dieser Check bietet eine allgemeine, stark vereinfachte Orientierung zu Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Renten-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall und begründet kein Beratungs- oder Mandatsverhältnis. Die dargestellten Systeme, Voraussetzungen und Ergebnisse sind bewusst auf Regelfälle reduziert und bilden weder alle Fallgruppen noch Sonderregelungen, Übergangsvorschriften oder Ausnahmen vollständig ab.
Die Leistungsvoraussetzungen der berufsständischen Versorgungswerke ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Satzung und unterscheiden sich im Detail erheblich – insbesondere bei der Frage, ob die faktische Berufsaufgabe genügt oder der förmliche Verzicht auf Zulassung oder Bestellung verlangt wird, bei den Altersgrenzen, den Verweisungsregeln und der Höhe der Leistung. Satzungen werden geändert; maßgeblich ist stets die zum jeweiligen Zeitpunkt geltende Fassung. Die Voraussetzungen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente regelt § 43 SGB VI; sie hängen von der konkreten Erwerbsbiografie ab. Ob und in welcher Höhe im Einzelfall ein Anspruch besteht, kann nur anhand der individuellen Verhältnisse, der konkreten Vertrags- oder Satzungsbedingungen und der geltenden Rechtslage beurteilt werden.
Verbindliche Auskünfte erteilen allein die zuständigen Stellen: die Deutsche Rentenversicherung zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, das jeweilige Versorgungswerk zu seinen Satzungsleistungen, der Dienstherr zur Beamtenversorgung sowie das zuständige Finanzamt oder eine steuerberatende Person zu steuerlichen Fragen. Die Inhalte wurden mit Sorgfalt erstellt; eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Eine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung dieser Informationen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
Stand: Juli 2026. Spätere Rechts- oder Satzungsänderungen sind hier nicht berücksichtigt.