Aktuelle Beitragserhöhungen in der Privaten Krankenversicherung

Teils massive Beitragserhöhungen zu Beginn diesen Jahres in der Privaten Krankenversicherung. Wo soll das noch hinführen, so fragen Sie sich vielleicht.

 

Prozent oder Euro?

Zunächst einmal muss gesagt werden, dass sich Beiträge immer in Euro erhöhen und ein Vergleich in Prozent hinkt. Denn 10% können mehr als 40% sein.

Deswegen aufpassen mit diesen Prozentangaben. „Mein Nachbar zahlt jetzt 30% mehr.“ Da fragt man sich „Mehr von was?“ Und wie lange ist derjenige schon wo versichert?

 

Um wieviel wird es teurer und was sind die Unterschiede zwwischen Kasse und Privat?

Langfristig kann man sagen, dass sowohl das System der Gesetzlichen Krankenkasse als auch das der Privaten Krankenversicherung, wenn man alle Faktoren berücksichtigt, ca. um 5% jedes Jahr steigen. Hier kann man wiederum von Prozent sprechen, da die Ausgangsbasis klarer ist. Die Gesetzliche Krankenkasse hat auch Steigerungen drin, von der man gar nichts so richtig mitbekommt oder gar von der man gar nichts weiß.

In der Privaten Krankenversicherung sind die Beiträge nicht an das Einkommen gekoppelt und Leistungen, die vertraglich festgelegt sind, sind garantiert. In der Gesetzlichen Kasse wird sowohl die Beitragsbemessungsgrenze jährlich angehoben, Zusatzbeiträge gesteigert und auch teils Leistungen gestrichen oder verringert.

Die Private Krankenversicherung kann – anders als die Gesetzliche Kasse – die Beiträge erst nachträglich an gestiegene Kosten anpassen. So sieht es das Gesetz vor. Erst wenn die Kosten mehr als 10 Prozent höher sind als ursprünglich kalkuliert, müssen diese Kosten neu eingepreist werden. Bei mehr als 5 Prozent dürfen die Privaten Krankenversicherer dies. Wenn diese dann aber zu lange warten oder noch nicht erhöhen dürfen, dann kommt nach zwei oder gar nach 4 Jahren erst „der große Schlag“. Dann wird quasi nachgeholt, was schon längst fällig war.

Einige Hintergründe zur Kalkulation in der Privaten Krankenversicherung:

Das Problem ist auch, dass die Private Krankenversicherung bei einer notwendigen Beitragserhöhung dann auch die anderen Kalkulationsgrundlagen aktualisieren muss.

Das ist u.a. der Rechnungszins, der einen ganz erheblichen Teil der Kalkulationsgrundlage ausmacht. Bisher wurde meist mit 3,5% Zins kalkuliert. Das ist auf lange Sicht aber nicht mehr realisierbar beim derzeitig niedrigen Zinsniveau. Daher muss der verringerte Zins mit einem höheren Sparbeitrag ausgeglichen werden.

Sofern es einem oder mehreren Versicherern durch geschickte Geldanlage doch gelingt, weiterhin einen relativ hohen Zins zu erwitschaften, so ergibt dies dann den sog. Überzins, der zum allergrößten Teil den Versicherten wieder zugute kommen. Die Rückstellungen werden damit erhöht.

Hat ein Versicherer durch die Kostensteigerung und notwendige Beitragserhöhung dann den Rechnungszins eingepreist, wird auch noch geprüft, ob die aktuellste Sterbetafel (ja, so etwas gibt es!) zugrund liegt. (wie alt Jemand kalkulatorisch wird und ob das dann ausfinanziert ist). Falls nicht und die Sterbetafel sieht eine höhere Lebenserwartung vor, so ist auch hier mit einer Beitragssteigerung diesbezüglich zu rechnen. Welche Sterbetafel die Gesetzliche Krankenkasse verwendet? Die Antwort ist recht einfach: Gar keine!

Vom Unternehmerischen her ist die Gesetzliche Krankenkasse ein „Kiosk“. Macht eine Einnahme-Überschüss-Rechnung. Und welche Rückstellungen hat die Gesetzliche Krankenkasse? Die Anwort ist auch hier recht einfach: Gar keine. Die Private Krankenversicherung hat kapitalgedeckte Alterungsrückstellungen, die sich in den letzten 10 Jahren mehr als verdoppelt haben. Jetzt ca. 220 Milliarden Euro. In der Gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Umlageverfahren. Rückstellungen werden hier also gar nicht erst gebildet.

 

Was würde es bedeuten, wenn es die Private Krankenversicherung gar nicht gäbe?

Wenn Behandlungen und andere Leistungen, die bisher die privatversicherte Patienten bezahlen zu Preisen der Gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden, dann fehlten dem Gesundheitssystem pro Jahr rund 12 Milliarden Euro. Und wenn alle ca. 8,8 Millionen privat Krankenversicherte bei einer einer gesetzlichen Krankenkasse versichert wären, dann müsste der Beitragssatz für alle Versicherten um einen Prozentpunkt steigen.

Desweiteren wird die Gesetzliche Krankenkasse nicht allein über die Beiträge finanziert, was viele nicht wissen. Nein, es gibt auch noch den jährlichen Bundeszuschuss. Und der ist nicht ganz ohne. in 2016 waren die 14 Milliarden Euro, ab dem Jahr 2017 auf 14,5 Milliarden Euro festgeschrieben. D.h. alle Steuerzahler zahlen quasi zusätzlich in die Gesetzliche Krankenkasse ein. Indirekt. Alle. Auch die privat Krankenversicherten.

Finanzierungsgrundlagen der Gesetzlichen Krankenversicherung: Bundesgesundheitsministerium

Dies soll nur ein grober Abriss über die Hintergründe sein. Was man nach wie vor nicht sagen kann ist, dass die Private Krankenversicherung generell besser ist als die Gesetzliche Krankenversicherung. Nein, ist sie nicht. Nicht immer. Es hängt viel vom Leistungsspektrum des gewählten Tarifs ab. Und man muss die persönliche, individuelle Situation immer betrachten. Es gibt Pro und Kontra der Privaten Krankenversicherung.

So kann man evtl. ein bisschen besser verstehen, wann und warum die Privaten Krankenversicherer die Beiträge erhöhen (müssen).

Eine Beratung zu diesem Thema ist immer individuell. Bei Interesse gerne anrufen.

Sollten Sie Interesse haben eine Gesetzliche Krankenkasse neu zu wählen oder die Gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, so können Sie uns gerne anrufen.